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Flur reinigen trotz unbewohnbarer Wohnung?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 06.01.2011, 09:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2011
Beiträge: 2
Standard Flur reinigen trotz unbewohnbarer Wohnung?

Hallo!
Meine Mutter hatte vor 8 Wochen einen Wasserschaden, dessen Schuld beim Vermieter liegt. Er hatte beim Bau das Abflussrohr der Küche mit dem Regenabflussrohr verbinden lassen und durch Laub in dem Rohr kam bei einem starken Regen das Wasser aus dem Abfluss meiner Mutter. Da das Nachts um 4 geschehen ist, fiel das erst eine Stunde später auf. Passiert ist das schonmal, aber der Vermieter hat nie etwas dagegen unternommen.
So jetzt zum eigentlichen:
Meine Mutter musste notgedrungen zu einem Freund ziehen, da in Küche und Diele alle Möbel raus mussten, der Boden raus musste und getrocknet werden musste. Das dauert mittlerweile 6 Wochen.
Jetzt ist ihr Nachbar verbal ausgerastet und sie hat angst, das er sie nicht mehr in Ruhe lässt.
Sie hat die Treppe nicht geputzt, weil sie nicht dort Wohnen kann und sie dadurch auch den Hausflur nicht nutzen kann.
Wie sieht das Rechtlich aus? Muss sie den Flur trotzdem putzen oder entfällt das?
Danke schonmal.

LG Tine



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  #2  
Alt 06.01.2011, 11:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Flur reinigen trotz unbewohnbarer Wohnung?

Zitat:
Zitat von Tine050585 Beitrag anzeigen
Hallo!
Meine Mutter hatte vor 8 Wochen einen Wasserschaden, dessen Schuld beim Vermieter liegt.

Also hatte Ihre Mutter nicht diesen Schaden (verursacht), sondern der Schaden entstand in der Wohnung Ihrer Mutter.

Er hatte beim Bau das Abflussrohr der Küche mit dem Regenabflussrohr verbinden lassen und durch Laub in dem Rohr kam bei einem starken Regen das Wasser aus dem Abfluss meiner Mutter. Da das Nachts um 4 geschehen ist, fiel das erst eine Stunde später auf. Passiert ist das schonmal, aber der Vermieter hat nie etwas dagegen unternommen.

Wogegen hat der VM nichts unternommen? Den Fehler mit dem Abwassersystem dürften wohl die Handwerker gemacht haben, oder hat das der Vermieter verpfuscht?

So jetzt zum eigentlichen:
Meine Mutter musste notgedrungen zu einem Freund ziehen, da in Küche und Diele alle Möbel raus mussten, der Boden raus musste und getrocknet werden musste. Das dauert mittlerweile 6 Wochen.

Für diese Zeit muss Ihre Mutter keine Mieter bezahlen, das wissen Sie hoffentlich.

Jetzt ist ihr Nachbar verbal ausgerastet und sie hat angst, das er sie nicht mehr in Ruhe lässt.

Was hat denn denn jetzt der Nachbar in der Geschichte zu suchen?

Sie hat die Treppe nicht geputzt, weil sie nicht dort Wohnen kann und sie dadurch auch den Hausflur nicht nutzen kann.

So lange in der Wohnung die Handwerker aus- und eingehen dürfte das Putzen wohl unsinnig sein. Ansonsten ist Ihre Mutter von den Pflichten aus der Hausordnung nicht befreit. Z.B. kann sie bei einem längeren Urlaub auch nicht das Treppenhaus vernachlässigen und muss für Ersatz sorgen.

Wie sieht das Rechtlich aus? Muss sie den Flur trotzdem putzen oder entfällt das?

s.o.

Danke schonmal.

LG Tine
Ihre Mutter soll dem Vermieter klar machen, dass er für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich ist, so lange die Wohnung/das Haus eine Baustelle ist.
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  #3  
Alt 06.01.2011, 11:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Flur reinigen trotz unbewohnbarer Wohnung?

Der Schaden kam durch die Verpfuschten Rohre in der Wohnung meiner Mutter.
Die Handwerker hatten dem Vermieter bereits vor 4 Jahren darüber informiert, dass es jederzeit zu einer Überschwemmung kommen kann, wenn die Rohre nicht getrennt werden, oder er veranlasst, das mindestens einmal im Jahr die Rohre komplett gereinigt werden.
Miete wird keine mehr bezahlt.
Der Nachbar ist ein ziemlich, drücken wir es mal nett aus, aufbrausender Mensch, der alles und jeden im Haus terrorisiert. Er ist hat eine Bekannte meiner Mutter (die gleichzeitig auch die Nachbarin eine Etage höher ist) angeschrien, dass meine Mutter die Treppe nicht gemacht hat. Wenn meine Mutter im Urlaub wäre oder aus eigenem Verschulden die Wohnung nicht bewohnt kann ich das mit der Treppenhausreinigung ja nachvollziehen. Aber sie musste notgedrungen vorerst ausziehen, da dank dem Bautrockner nicht mal das Klo benutzbar war. (Das Wasser aus dem Bautrockner wurde ins Klo geleitet).
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