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Besuch und Moralvorstellungen

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 06.09.2013, 22:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.09.2013
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Besuch und Moralvorstellungen

Hallo zusammen,

mich würde brennend interessieren, was ich unter folgendem Recht verstehen soll:
Der Mieter hat das Recht so oft und lange ein Besuch oder Besuche zu empfangen, die Moralvorstellung anderer (Nachbarn) sind irrelevant, wie er möchte (Hausrecht).

Die zeitlich begrenzte Aufnahme so wie die Verweildauer sei nicht unbegrenzt.

Was bedeutet das auf Deutsch?



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  #2  
Alt 07.09.2013, 08:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Besuch und Moralvorstellungen

Das heißt übersetzt, dass Sie Personen anderen oder gleichen Geschlechts zu Besuch empfangen dürfen. Der Besuch sollte aber die Zeit von 6 Wochen nicht übersteigen.

Aber warum fragen Sie nicht dort, wo dieser Mietvertrag herkommt?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.09.2013, 22:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.09.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Besuch und Moralvorstellungen

in dem Mietvertrag wurde dieses nicht schriftlich oder mündlich festgesetzt.
Die Nachbarin meint, jeden Tag Besuch zu empfangen sei nicht zulässig, weil es halt jeden Tag geschieht.
Deswegen interessierte es mich einmal, was ich unter zeitlich begrenzt verstehen kann, steht übrigens auf dieser Plattform unter Besuchsrecht.
Der Vermieter wurde schon kontaktiert und hat nichts dagegen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.09.2013, 07:33
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Besuch und Moralvorstellungen

Zitat:
Zitat von Spinne09 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

mich würde brennend interessieren, was ich unter folgendem Recht verstehen soll:
Der Mieter hat das Recht so oft und lange ein Besuch oder Besuche zu empfangen, die Moralvorstellung anderer (Nachbarn) sind irrelevant, wie er möchte (Hausrecht).

Die zeitlich begrenzte Aufnahme so wie die Verweildauer sei nicht unbegrenzt.

Was bedeutet das auf Deutsch?
Der Fragesteller könnte sich mal diesen Link anschauen:
Mietrecht: Besuche in der Wohnung

Sollten dann noch Fragen offen sein - posten!
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Antwort

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Stichworte
besuch, besuchszeit, hausrecht


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