Renovierung des einzigen Badezimmers - Mietminderung?
Guten Tag.
Ich wohne in einer älteren Wohnung aus den 50'ern. Momentan wird das einzige Badezimmer renoviert, das schon ca. 30 Jahre alt war. Es wurde erst auf unsere Anfrage hin, in Betracht gezogen, es überhaupt zu erneuern, vereinzelte Mängel sind aufgetreten (Siffon des Waschbeckens und der Badwanne undicht, Fliesen innerhalb der Badewannendusche zu niedrig gesetzt, Farbe färbt von der feuchten Wand ab, Boden unter den Fliesen ist feucht (hat man während des renovierens herausgefunden, ich war durch Zufall anwesend), Steckdosen (2) defekt oder ohne Innenleben). Da die Wohnung auch ansonsten unrenoviert ist, ich Stdentin bin und dementsprechend auch nicht ewig in der Wohnung wohnen werde, ist die Renovierung des Badezimmers durchaus ein Vorteil für den Vermieter und findet nicht nur im Sinne des Mieters statt.
Die Wohnung konnte nun 2 1/2 Wochen nicht bewohnt werden (erst hiess es 1 Woche), aber trotzdem sollen wir die volle Miete des Monats bezahlen. Sollte es hier nicht eine Mietminderung geben? Weiss jemand Bescheid?
Danke für Antworten,
cm
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