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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Kaution Reperaturkosten Abzug
Hallo,
ich habe ein Problem mir meinem ehemaligen Vermieter. Sachverhalt: Fristgerechte Kündigung und Auszug Ende Januar 2011 Übergabe mit Protokoll: hier vermekt, Die Mietsache wird im vertragsgemäßen Zustand übergeben / übernommen. (Ein kleiner Mangel wurde trotzdem vermerkt - "Küche hat eine Schimmelecke") Wir haben 890 Euro Kaution beim Einzug bezahlt. Heute (also 5 Monate nach Auszug) haben wir ein Schreiben und eine Überweisung von unserem Vermieter bekommen. Die Kaution wurde um 350 Euro gekürzt. Begründung Originalton: "Nach dem Auszug mussten wir die Wohnung reparieren lassen und zwar im Kinderzimmer. Auf einer Innenwand, sowie auf der Außenwandecke konnte mit weniger Aufwand durch das Aufbringen einer schimmelhemmenden Lösung repariert werden. Wir sind der Meinung, dass diese Beschädigung durch unsachgemäßes Umgehen mit dem Mietgegenstand entstanden ist, insbesondere durch nicht fachgerechtes Lüften" Ja das steht wirklich so verwirrend in dem Brief Außerdem ist eine Rechnung beigelegt (Rechnungsdatum 08.02.2011) - defekten Innenputz entfernen, entsorgen - Rohwandfläche grundieren, neuen Innenputz aufbringen - defekte Silikonfuge bei Glasscheiben entfernen und neu legen - Schimmelbekämpfung und Aufbringen schimmelhemmender Lösung Nun meine Fragen. - Darf der Vermieter überhaupt etwas von der Kaution abziehen wenn das Übergabeprotokoll sagt das keine Mängel vorhanden sind? - Darf der Vermieter einfach eine Firma beauftragen solche Mängel zu beseitigen ohne uns vorher zu verständigen? Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen. |
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AW: Kaution Reperaturkosten Abzug
Zitat:
Siehe: Rückzahlung Mietkaution |
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