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Kaution Reperaturkosten Abzug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.06.2011, 21:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2011
Beiträge: 1
Standard Kaution Reperaturkosten Abzug

Hallo,

ich habe ein Problem mir meinem ehemaligen Vermieter.

Sachverhalt: Fristgerechte Kündigung und Auszug Ende Januar 2011
Übergabe mit Protokoll: hier vermekt, Die Mietsache wird im vertragsgemäßen Zustand übergeben / übernommen.
(Ein kleiner Mangel wurde trotzdem vermerkt - "Küche hat eine Schimmelecke")

Wir haben 890 Euro Kaution beim Einzug bezahlt.

Heute (also 5 Monate nach Auszug) haben wir ein Schreiben und eine Überweisung von unserem Vermieter bekommen.
Die Kaution wurde um 350 Euro gekürzt.
Begründung Originalton: "Nach dem Auszug mussten wir die Wohnung reparieren lassen und zwar im Kinderzimmer. Auf einer Innenwand, sowie auf der Außenwandecke konnte mit weniger Aufwand durch das Aufbringen einer schimmelhemmenden Lösung repariert werden. Wir sind der Meinung, dass diese Beschädigung durch unsachgemäßes Umgehen mit dem Mietgegenstand entstanden ist, insbesondere durch nicht fachgerechtes Lüften"

Ja das steht wirklich so verwirrend in dem Brief

Außerdem ist eine Rechnung beigelegt (Rechnungsdatum 08.02.2011)
- defekten Innenputz entfernen, entsorgen
- Rohwandfläche grundieren, neuen Innenputz aufbringen
- defekte Silikonfuge bei Glasscheiben entfernen und neu legen
- Schimmelbekämpfung und Aufbringen schimmelhemmender Lösung

Nun meine Fragen.

- Darf der Vermieter überhaupt etwas von der Kaution abziehen wenn das Übergabeprotokoll sagt das keine Mängel vorhanden sind?
- Darf der Vermieter einfach eine Firma beauftragen solche Mängel zu beseitigen ohne uns vorher zu verständigen?

Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen.



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  #2  
Alt 02.06.2011, 09:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution Reperaturkosten Abzug

Zitat:
Zitat von Merdina Beitrag anzeigen

Nach dem Auszug mussten wir die Wohnung reparieren lassen und zwar im Kinderzimmer. Auf einer Innenwand, sowie auf der Außenwandecke konnte mit weniger Aufwand durch das Aufbringen einer schimmelhemmenden Lösung repariert werden. Wir sind der Meinung, dass diese Beschädigung durch unsachgemäßes Umgehen mit dem Mietgegenstand entstanden ist, insbesondere durch nicht fachgerechtes Lüften

Diese Behauptung müsste durch ein Gutachten belegt sein. Eine einfache Rechnung eines Handwerkers reicht dazu nicht aus.


Nun meine Fragen.

- Darf der Vermieter überhaupt etwas von der Kaution abziehen wenn das Übergabeprotokoll sagt das keine Mängel vorhanden sind?

Jein. Wenn verdeckte Schäden nach Ihrem Auszug festgestellt worden wären, dann darf er sich an der Kaution bedienen. Aber erst nachdem er Sie zur Beseitigung dieser Schäden erfolglos aufgefordert hat.

- Darf der Vermieter einfach eine Firma beauftragen solche Mängel zu beseitigen ohne uns vorher zu verständigen?

Nein!

Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen.
Sie werden über den Restbetrag einen Mahnbescheid mit anschließender Klage vor Gericht nicht abwenden können.

Siehe: Rückzahlung Mietkaution
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