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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Kleinreparatur - Austausch des Toilettenspülers
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Unsere Toilettenspülung war dekfekt und ich habe dem Vermieter umgehend Bescheid gesagt. Doch dieser nahm sich sogleich aus der Verantwortung, ohne sich überhaupt darum zu kümmern. Er schickte lediglich 2 Handwerker vorbei. Diese stellten dann fest, dass wir ein neues Gerät benötigen. Fällt das in den Bereich Kleinreparatur und somit in den Zuständigkeitsbereich des Mieters? Finde das sehr komisch, da ich ja Miete für eine komplette Wohnung zahle und somit auch die Toilette benutzbar sein muss. Bitte klärt mich auf. Habe gestern 50 Euro gezahlt für die Reparatur für den Spüler und die Arbeit. MfG |
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#2
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Hallo Muttersorge,
es ist keine Seltenheit, dass im Mietvertrag Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters geregelt sind. Diese Kleinreparaturen oder auch Schönheitsreparaturen werden meist pauschal oder über einen maximalen prozentualen Wert der Jahresmiete auf den Mieter abgewälzt. Dies ist auch legitm, zumindest bis zu gewissen Höchstgrenzen: Eine einzelne Reparatur darf 100,- Euro nicht übersteigen. Bei der pauschale für jährliche Reparaturen ist es etwas variabler - da aber dein Betrag nun darunter liegt handelt es sich definitiv um eine Kleinreparatur. Mein Tipp: Prüfe deinen Mietvertrag auf eine entsprechende Regelung (ist in den meisten Standard Mietverträgen enthalten) und vermutlich wirst du um eine Zahlung nicht herum kommen. Freundliche Grüße und ich hoffe ich konnte helfen, Mietrecht Einfach
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