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Muss ich beim Auszug Wände weissen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 29.07.2013, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2013
Beiträge: 1
Standard Muss ich beim Auszug Wände weissen?

Hallo,

habe nun seit Sept. 2007 in einer Mietwohnung gelebt und das Mietverhältniss zum 31.07.2013 fristgerecht beendet.

Als ich 2007 die Wohnung übernommen habe waren keine Fußböden verlegt, in der Küche war 1 Wand tapeziert der Rest nicht gestrichen. Ich selbst habe Böden verlegt und Wände tapeziert.

Nach meinem Auszug habe ich eben diese Böden und auch die Tapeten wieder entfernt.

Meine Frage ist: kann die Vermieterin verlangen das ich die Wände weiss streichen soll?

Ich habe einen ganz normalen Zweckform Mietvertrag unterschrieben.

Was ist das mit diesem neuen Gesetz, das man als Mieter mit einem Mietvertrag von vor 2008 eigentlich gar nicht mal mehr verpflichtet ist die Tapeten von der Wand zu holen?



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  #2  
Alt 29.07.2013, 15:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: muss ich beim Auszug Wände weissen?

Und was steht in diesem normalen Zweckform Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.07.2013, 08:22
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: muss ich beim Auszug Wände weissen?

Zitat:
Was ist das mit diesem neuen Gesetz, das man als Mieter mit einem Mietvertrag von vor 2008 eigentlich gar nicht mal mehr verpflichtet ist die Tapeten von der Wand zu holen?
Mit Zitat antworten
So ein Gesetz gibt es nicht! Es gibt ein BGH-Urteil, dass sich mit den "Tapeten-Klauseln" in Mietverträgen befasst. I.a.R. sind diese unwirksam.

Wenn keine Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen sind, dann wäre die Wohnung "besenrein" zu übergeben und sonst nichts.

Lediglich für Beschädigungen müsste der Mieter haften.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
auszug, besenrein, fußboden, küche, kündigung, schönheitsreparaturen, tapete


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