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Fenster gerissen nach Erdbeben, wer zahlt?
hallo,
ich habe folgendes problem: Ich war die letzten 5 wochen nicht in meiner "alten" noch angemieteten Wohnung in Langgöns(bei Gießen). Am 7.2. war der Verwalter von dem Haus mit dem Nachmieter zur Wohnungsbesichtigung in der Wohnung, jedoch war dort noch kein Schaden zu sehen. Dann war ja am 14.2. das erdbeben, wo auch in Langgöns das ein oder andere Haus gewackelt hat. So, nun war ich gestern dort die möbel holen, mach den Rolladen hoch, ist die innere scheibe vom Fenster gerissen, in alle Richtungen über die scheibe, aber der Ursprung sitzt an der Seite zur Wand HINTER der Gummiabdichtung, also da wo keiner dran kommt und es vom Gebäude durch Erschütterung gekommen sein MUSS. Also ist das wohl von dem Erdbeben, denn als die Besichtigung war war die Scheibe ja nun heile. Zudem muss ich sagen das gestern auch gleichzeitig die Wohnungsübergabe war. Der Mietvertrag läuft aber bis zum 28.2.2011, obwohl der Nachmieter nun schon die Schlüssel hat. Frage nun: Wer muss das bezahlen? Ich habe keine Hausratversicherung, Geschweige denn Glasbruch mit eingeschlossen, da mir das bisher Finanziell einfach nicht möglich war. Nun hat der Vermieter eine Versicherung, die Elementarschäden versichert, also im Falle eines Erdbebens. Jedoch sagt die Versicherung, ICH müsste den Schaden bezahlen, weil ich ja die Fensterscheibe mitgemietet hätte und das ja noch während des Mietverhältnisses passiert ist. Also zahlen die das nur wenn da grad keiner drin gewohnt hätte oder wie? Zudem behauptet der Versicherungsmensch, das ICH in der Nachweispflicht wäre das ich das nicht kaputt gemacht habe und das vom Erdbeben ist. Jedoch gibt es in Deutschland die unschuldsvermutung, d.h. wenn der Vermieter mir den Schaden aufbrummen will, muss er doch nachweisen das ich die Scheibe kaputt gemacht habe??? Bleibe ich nun auf dem Schaden sitzen und kann zusehen wie ich die neue Scheibe bezahle oder ist das Vermietersache? Ich bin der Meinung, da ich ja nachweislich in den letzten 5 Wochen nicht vor Ort war, den Schaden nicht verursacht haben kann da die Scheibe ja am 7.2. noch heile war bei der Besichtigung, und wenn der Vermieter will das seine Versicherung das bezahlt, er der Versicherung mittels Gutachten nachweisen muss, das das vom Erdbeben kommt. Weiss nun gar nicht was ich machen soll! lg |
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