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Laminatschaden im Badezimmer

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.09.2013, 23:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2013
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Laminatschaden im Badezimmer

Hallöchen alle zusammen,

ich wohne seit jetzt zwei Jahren hier in der Wohnung und bin Erstbezug nach Sanierung. Als ich hier einzog war mir schon sauer aufgestoßen das im Bad Laminat liegt. Eigentlich dachte ich, da sich unser Vermieter Diplom Ingenuer schimpft, das es sich um Feuchtraumlaminat handeln würde. Doch schon nach ca. einem halben Jahr bis Jahr bildeten sich vor der Badewanne die ersten noch unwesentlichen Stellen an denen ich erkannte das es sich nicht um ein solches handelte. Nun ja hin und her ich habe einfach penibel darauf geachtet alles trocken zu halten nach dem Duschen oder Baden und habe gelüftet uns so weiter. Bis dato ging es noch. Doch seit ca. 4-5 Wochen von einen Tag auf den anderen haben wir eine ca 50cm breite und 1m lange Stelle vor dem Waschbecken die sich anfühlt wie ein Schwamm wenn man darauf tritt. Man sinkt richtig ein. Dazu kommt erschwerend das ich weiß das sich unter dem Laminat Dielenboden befinden und ich nicht weiß inwiefern zu diesem Schutze eine Dämmung verlegt wurde. Lange Rede kurzer Sinn. Wie setze ich meinen Vermieter darüber in Kenntnis hat er das Recht mir zu kündigen wenn er der Meinung sei ich würde nicht gut mit der Einrichtung umgehen? Muss ich den Schaden tragen?
Ich habe ein wenig Angst meinen Vermieter zu kontaktieren denn nach einigen Disputen im letzten Jahr, aufgrund von zu spät oder nur teilweise bezahlten Monatsmieten (nicht mutwillig natürlich, lebte in Trennung und mein Ex-Partner hat diese einfach nicht gezahlt) wurde mir mit meinen 2 Kindern und schwanger schon einmal die fristlose Kündigung angedroht.

Über ihre/eure Hilfe und Ratschläge würde ich mich sehr freuen vielen Dank



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  #2  
Alt 04.09.2013, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Laminatschaden im Badezimmer

Ganz wichtig! Sofort den Vermieter über diese Schäden schriftlich (Einwurfeinschreiben) informieren. Zur eigenen Sicherheit die Schäden gemeinsam mit einem zuverlässigen Zeugen fotografieren und darüber ein kleines Protokoll schreiben und abzeichnen lassen.
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Stichworte
bad, badewanne, badezimmer, fristlose kündigung, kostenübernahme, laminat, lüften, wasserschaden


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