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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Guten Morgen allen Lesern,
z. Zt. wird meine Terrasse saniert und soll durch einen neuen Bodenbelag - Holz- bzw. holzähnlichem Material -, (gemietet habe ich vor 15 Jahren mit Fliesen) erneuert werden. Darf der Vermieter den Bodenbelag selbst bestimmen? § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Wenn ich den § 535 BGB richtig verstehe, darf er das nicht!!! Oder irre ich mich da??? Ich verstehe es so, dass der Vermieter Fliesen legen lassen muss. So, wie ich die Terrasse vor 15 Jahren angemietet habe. Gruß an alle Gerd-Berlin Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Gerd-Berlin (07.09.2014 um 09:51 Uhr) |
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#2
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Hallo Gerd,
der Vermieter hat natürlich jederzeit das Recht sein Eigentum zu sanieren und für eine Wertsteigerung zu sorgen. Und dies dann auch in dem Umfang, wie er es für richtig erachtet. Die Erhaltung des Zustands gemäß § 535 BGB bezieht sich auf eine Verschlechterung der Mietsache. Meitrecht Einfach
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Stichworte |
bodenbelag, fliesen, terrasse |
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