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Wer darf Reparaturen durchführen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 13.10.2012, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2012
Beiträge: 2
Frage Wer darf Reparaturen durchführen?

Hallo,
ich bewohne mit meiner Familie seit 3 Jahren ein Einfamilienhaus. Nun haben sich im unteren Bad an einer Wand die gesamten Fliesen abgelöst und im Boden ist auch schon ein Loch in den Fliesen. Nun meine Frage: Muss das Bad durch einen Fachmann, also gelernten Fliesenleger, repariert werden oder kann das jeder, der schon mal eine Kelle in der Hand hatte machen?

Vielen Dank im voraus

Siggi



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  #2  
Alt 13.10.2012, 15:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wer darf Reparaturen durchführen?

Zitat:
Wer darf Reparaturen durchführen?
Das entscheidet grundsätzlich der Vermieter, nicht der Mieter. Ich hoffe für Sie, dass Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter schriftlich mitgeteilt haben.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.10.2012, 15:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Wer darf Reparaturen durchführen?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Das entscheidet grundsätzlich der Vermieter, nicht der Mieter. Ich hoffe für Sie, dass Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter schriftlich mitgeteilt haben.
Ja klar, das habe ich sofort nach eintritt bzw. als wir es bemerkt hatten. Aber darf er denn entscheiden ob es von einem Laien gemacht wird?? Ich selber kenne mich im Bereich Fliesen legen aus und will nicht das da noch mehr pfusch gemacht wird.....
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.10.2012, 09:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Wer darf Reparaturen durchführen?

Zitat:
Aber darf er denn entscheiden ob es von einem Laien gemacht wird??
Darf er.

Zitat:
Ich selber kenne mich im Bereich Fliesen legen aus und will nicht das da noch mehr pfusch gemacht wird.....
Sorry, aber was Du willst interessiert nicht.
Mit Zitat antworten
Antwort

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