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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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Schwester schenkt Erbe
Hallo, wer kann mir hier weiterhelfen es geht um folgendes:
wir sind 2 Gesschwister und Vater is verstorben, das Einfamilienhaus gehörte vor dem Todesfall je zur hälfte meinen Vater und mir, womit auch auf beiden Seiten noch Geldschulden vorhanden sind, da aber kein testament zu Lebzeiten gemacht wurde erbte die Schwester und ich einen Pflichtanteil zu jeweils 1/2 vom Vater, also gehört ihr quasi jetzt 1/4 vom Gesamtgrund, richtig? Da noch Schulden vorhanden sind und ich den rest meines Vaters noch mit übernehme, verzichtet Sie auf dieses 1/4 und will es mir schenken. Jetzt wollten wir einen Termin beim Notar machen um sie aus der Haft zu entlassen, jetzt machte dieser uns drauf aufmerksam, dass das soweit kein Problem ist nur sollten wir uns bei einem steuerberater oder irgendwem in der Richtung informieren das hier warscheinlich eine Schenkungssteuer anfällt die Ich dann auch noch zahlen müsste. Wer kann mir hier weiterhelfen, wie man sowas jetzt am besten anstellt, bzw wie in diesem Fall die Steuer berechnet wird und wie hoch die ausfällt? Ich bin für jede Hilfe dankbar, Freundliche Grüsse |
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#2
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AW: Schwester schenkt Erbe
Nach Ihrer Schilderung würde ich auch sagen, dass Sie 3/4 und Ihre Schwester 1/4 am Grund und Boden halten.
Meiner Kenntnis nach gilt bei der Schenkung als Ansatz der Wert abzgl. anteiliger Schulden. Die höhe der Schenkungssteuer können Sie dann hier grob ermitteln: Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber Ein Freibetrag von 20.000 EUR und ein Steuersatz nach Steuerklasse II mit 15% oder 20%, je nach Restwert, sollten hier zum Tragen kommen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
einfamilienhaus, pflichtteil, schenkung, schulden, testament |
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