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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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Erbrecht des getrennt lebenden Ehegatten
Also, habe mit meinem Mann Anfang der 90iger eine Doppelhaushälfte gekauft und saniert. 2005 haben wir uns räumlich getrennt und per Notarvertrag vereinbart, dass ich in dem Haus verbleibe. Ein Entlassungsentgeld wurde notariell vereinbart und bezahlt. Grundbuch wurde dem entsprechend geändert, bin seit dem alleiniger Eigentümer.
Eine Diskussion über Erbrecht hat mir wieder ins Bewusstsein gerufen, dass mein nicht von mir geschiedener Mann immer noch erbberechtigt ist. Im § 9 heisst es: „Einen Erbverzicht wollen wir nicht vereinbaren. Wir wurden vom Notar belehrt, dass ohne Verfügung von Todes wegen bis zur Scheidung der andere Ehegatte erbberechtigt werden könnte und dass in welcher Weise jeder von uns anderweitige Verfügungen von Todes wegen treffen kann.“ Bedeutet wohl, wenn ich jetzt tot umfalle, würde mein „Mann“ 50% erben und meine beiden Kinder müssten sich 50% teilen, obwohl mein Mann schon ausbezahlt wurde. Notar kann ich mir nicht leisten, deshalb eine Frage. Wie muß so ein Testament zu Gunsten meiner Kinder aussehen und erbt mein nicht von mir geschiedener Mann dann trotzdem noch? |
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#2
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AW: Erbrecht des getrennt lebenden Ehegatten
Hallo,
hier sollten Sie definitiv noch einmal das Gespräch mit einem Fachmann suchen. Eine güsntige Alternative wäre möglicherweise unsere Erbrecht Rechtsberatung online: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Ich sehe bisher die einzige Möglichkeit Ihren Ehemann per Testament zu enterben, aber selbst dann würden ihm noch 25% des Vermögens zustehen (50% des gesetzlichen Erbteils). Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ehegatte, erbverzicht, grundbuch, haus, kinder, sanierung, testament |
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