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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?
Hallo erstmal,
ich bin neu hier und hab eine Frage in der Hoffnung, das sie mir beantwortet werden kann. Sind (mein Mann und ich) im April umgezogen und haben in der alten Wohnung Schönheitsreparaturen geleistet. (z.B. alte Tapeten runter u.s.w.) Dazu gehört auch, die Türen neu zu streichen, was kein Problem ist, da mein Mann ab morgen 2 Wochen Urlaub hat. Doch der Vermieter verlangt von uns, die Türen erst zu streichen, wenn die Wohnung modernisiert worden ist, das dauert ca. 4 - 6 Wochen, da Etagenheizung, neue Füßböden und ein neues Bad in die Wohnung kommen? Kann das der Vermieter rechtlich gesehen von uns verlangen? Weiß ja gar net, wie wir in ca. 4 - 6 Wochen Zeit haben, könnten es auch machen lassen, aber der ganze Spaß kommt uns dann auf 1500 Euro (7 Türen) und das Geld haben wir nicht. LG Grüße Micha |
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#2
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AW: Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?
Zuerst müsste man wissen, ob die sogenannte Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist. Wenn nicht, dann muss nichts gemacht werden. Z.B. ist das Entfernen der Tapeten nicht nötig gewesen:
Tapeten bei Auszug entfernen? Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten |
#3
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AW: Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?
Von einer Schönheitsreperaturklausel steht im Vertrag gar nichts. Der Mietvertrag ist von 1989 und da haben wir viel Eigenleistung erbracht. Z.B.: Bad gefliesst und eingerichtet, Strom gelegt u.v.m. Im Mietvertrag steht, daß man nach Auszug die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand herstellen muß. Das haben wir auch getan,: Styropordecken entfernt und Decken verputzt, Fliesen im Bad entfernt und Wände verputzt, Tapeten entfernt und Löcher zugemacht. Jetzt haben wir nur noch die Türen und Rahmen zu streichen und da verlangen sie, wir können das erst machen, wenn die Wohnung modernisiert ist, da die Arbeit sonst umsonst wäre. Ist ja auch logisch, aber wir möchten endlich mit der alten Wohnung abschliessen.
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#4
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AW: Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?
Da im Vertrag die fälligen Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter übertragen wurden, müssen Sie nichts machen. Sollte der Vermieter anderer Meinung sein, sollten Sie die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts geben.
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Stichworte |
auszug, modernisierung, renovierung, schönheitsreparaturen, tür |
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