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Renovierungsvereinbarung ohne Angabe, welche Vertragspartei zuständig ist
Hallo zusammen,
ich habe den Mietvertrag für meine neue Wohnung bekommen und hier heißt es, dass bei Besichtigung des Mietobjektes folgendes festgelegt wurde: "Bei Auszug komplette Renovierung durch Fachmalerfirma notwendig, Bodenreinigung (Industriereinigung) und Neuversiegelung des Laminatbodens" Zunächst wurden diese Punkte bei Besichtigung gar nicht angesprochen. Unabhängig davon frage ich mich aber, ob der Eintrag rechtens ist, bzw. wer die Renovierung zahlen soll. Es wurde nicht angegeben, wer (Mieter oder Vermieter) die Renovierung zu tragen hat, sondern einfach nur, dass es notwendig ist. Habt ihr hierzu Erfahrung und könnt mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus, Ronja2014 |
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#2
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AW: Renovierungsvereinbarung ohne Angabe welche Vertragspartei zuständig ist
Natürlich meint der Vermieter mit dieser Vereinbarung Sie als Mieter.
Diese ist aber nichtin Ordnung, da Sie dem Vermieter bei Auszug lediglich eine "fachgerechte Renovierung" schuldig sind. Fachgerecht bedeutet in diesem Zusammenhang eine Renovierung mittlerer Art und Güte, wie Sie eine Privatperson ausführen kann. Die Klausel, dass ein Fachmann diese Arbeiten vornehmen muss, ist meiner Meinung nach anfechtbar. Zudem kommt hinzu, dass keiune Vertragspartei ausdrücklich bennant wurde. Ich empfehle mir hier keinen Kopf zu machen. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Renovierungsvereinbarung ohne Angabe, welche Vertragspartei zuständig ist
Vielen Dank für die Auskunft. So habe ich es auch vermutet!
Beste Grüße Ronja2014 |
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Stichworte |
boden, laminat, renovierung, renovierungsarbeiten, sondervereinbarung |
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