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| Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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#1
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Hallo,
ich habe mal Eure Informationen zum Thema "Testament richtig aufbewahren" gelesen, aber was passiert denn, wenn ein Testament nicht öffentlich verwahrt und auch nicht gefunden wird? Liebe Grüße, Agness |
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#2
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Hallo Agness,
sollte ein Testament garnicht aufgefunden werden, nicht verfasst worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge, solange nicht nachgewiesen werden kann, dass jemand möglicherweise das Testament aus welchen Gründen auch immer unterschlagen haben sollte! Erbrecht Einfach
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#3
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Hallo,
diesen Fall sollte man tatsächlich vermeiden, sonst kann man es sich nämlich gleich sparen. Ich würde das Testament deshalb in öffentliche Verwahrung geben. Deshalb kann man ein Testament trotzdem noch jederzeit widerrufen! Wenn man es sich einen Tag vor seinem Tod anders überlegt, schreibt man einfach "unter Widerruf aller vorherigen Testamente verfüge ich..." Dieses Testament darf man dann aber natürlich auch nicht verstecken ![]() LG |
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