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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Keine Nebenkostenabrechnung erhalten
Seit September 2003 bewohne ich meine jetzige Wohnung.
Ich habe in den 10 Jahren nur eine Nebenkostenabrechnung erhalten und da musste ich eine Nachzahlung leisten. Ich habe über diesen Zeitraum mehrmals mündlich nach den ausstehenden Nebenkostenabrechnungen nachgefragt. Mein Vermieter hat immer wieder vertröstet, einmal kam sogar die Äußerung "Sie glauben doch wohl nicht, dass ich mich an Ihnen bereichern will". Andere vertröstungen lauteten..."keine Zeit....ja, mache ich noch" "habe dazu keine Lust.....aber ich kümmere mich" Meine Frage lautet jetzt: Bis wie weit rücklaufend kann ich eine Einsicht in die Nebenkostenabrechnungen einfordern? Ich bin der Meinung, ich muss die Nebenkostenabrechnung nicht anfordern, sondern der Vermieter muss mir diese unaufgefordert zukommen lassen. Und sollte die Einsicht ergeben, dass ich eine Rückerstattung aufgrund einer Zuvielzahlung hätte bekommen müssen, wie weit rücklaufend habe ich ein Anrecht auf Rückerstattung? |
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#2
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AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten
Zitat:
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#3
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AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten
Hierbei ist noch zu erwähnen, dass diese Verjährungsfrist von 3 Jahren nur für Erstattungen gilt! Einen Nachzahlungsanspruch muss der Vermieter innerhalb der geregelten Fristen von einem Jahr nach Abrechnungszeitraum geltend machen!
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#4
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AW: Keine Nebenkostenabrechnung erhalten
wenn die Heizung ständig kaputt geht. Auf jeden Fall würde ich dann auch im Winter auf Mietminderung bestehen.
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Stichworte |
frist, nachzahlung, nebenkostenabrechnung, verjährung |
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