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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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uneheliches Kind, mein zukünftiger Mann nur Zahlvater...
Mein "Mann" zahlt für ein Kind das er noch nie gesehen hat Unterhalt. Tochter ist jezt 8 Jahre alt under hat erst vor cca.3-4 Jahren erfahren das er der Vater ist. Nun wollen wir heiraten. Termin steht. Er bringt ein kl. Haus mit das bis er mal in Rente geht über die Bank finanziert wird, als Altersvorsorge gedacht. Nun stellt sich die Frage was passiert erbrechtlich gesehen wenn er vor mir stirbt. Sollten wir vor Eheschließung Gütertrennung oder zugewinn vereinbaren? Mein Geld fliesst letztendlich auch mit in den werterhalt des Hauses mit ein und ich möchte nicht als alte Frau von diesem Kind auf die Straße gesetzt werden. Was sollen wir also rechtlich tun um uns gegenseitig abzusichern? Reicht es aus für mich ein lebenslanges eingetragenes wohnrecht notarisch festzulegen?....Bitte um Antwort. ..danke Netty
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#2
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AW: uneheliches Kind, mein zukünftiger Mann nur Zahlvater...
Hallo,
grundsätzlich ist das Kind Ihres Mannes erbberechtigt. Er sollte es also diesbezüglich schon einmal im Testament enterben. Dies schließt den Pflichtteil natürlich nicht aus, halbiert den gesetzlichen Anspruch aber zumindest schon einmal. Eine Möglichkeit wäre das Haus auf Sie zu überschreiben, ein Wohnrecht schützt hier nicht. Zum Güterstand kann ich nur empfehlen sich ausführlich bei einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen. Die gesetzlichen Erbquoten je nach Güterstand können Sie hier nachlesen: Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber Erbrecht Einfach
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Stichworte |
gütertrennung, lebenslanges wohnrecht, uneheliches kind, unterhalt, wohnrecht, zugewinngemeinschaft |
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