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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Erbrecht bei Immobilie
Hallo,
ich habe ein grosses Problem, ich wohne seit über 20 Jahre bei meinen Eltern im Haus, jetzt ist letztes Jahr mein Vater verstorben und ich habe 1/4 des Hauses geerbt, jetzt ist es zu einem streit mit meiner Mutter gekommen und um mich zu ärgern, will Sie ab nächsten Monat Miete von mir. Das Haus besteht aus 3 Wohnungen 1. Stock Mutter 2. Stock ich 3. Stock Mieter und ein Garten besteht auch noch Kann Sie einfach Miete von mir verlangen, wobei mir 1/4 des Hauses gehört? vielen Dank für eure Hilfe Lg xmix |
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#2
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AW: Erbrecht bei Immobilie
Hallo,
das ist nicht ganz so einfach, da Sie mit Ihrer Mutter eine Erbengemeinschaft bilden. Sollten Sie Ihrer Mutter keine Vertretungsberechtigung erteilt haben, kann kein Mietvertrag zustandekommen. Lesen Sie dazu bitte auch hier: Vermietung rechtmäßig, wenn Erbengemeinschaft vorliegt? Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Erbrecht bei Immobilie
Hallo,
Danke für Ihre Antwort, ich wohne schon seit meiner Geburt in dem Haus und seit 20 Jahren in der Wohnung ohne einen Mietvertrag, auch habe ich nie ein Vertretungsberechtigung erteilt hat Sie jetzt das Recht, von mir Miete zu verlangen? nur um mich zu ärgern |
#4
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AW: Erbrecht bei Immobilie
Hallo,
die Antwort finden Sie doch bereits im verlinkten Thema. Sie müssen das bitte auch lesen, wenn ich mir die Mühe mache das für Sie rauszusuchen! Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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#5
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AW: Erbrecht bei Immobilie
Hallo,
natürlich habe ich mir das verlinkte Thema zick mal durchgelesen, komme aber irgendwie nicht klar damit, da geht es um den Lebensgefährten der Mutter und dessen Mietvertrag, aber ich bin der Sohn, Erbe und hab keinen Mietvertrag. sorry vielleicht versteh ich es auch nicht! |
#6
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AW: Erbrecht bei Immobilie
Dort steht, dass ein schriftlicher Mietvertrag nur mit der Erbengemeinschaft zustande kommen kann!
Da Sie selbst Teil der Erbengemeinschaft sind, müssten Sie also als Vermieter mit unterzeichnen. Das kommt vermutlich nicht in Frage. Ein mündlicher Mietvertrag kommt nur zustande, wenn sich beide Parteien einig sind. Auch das kommt nicht in Frage! Somit sehe ich keine rechtliche Grundlage, dass Ihre Mutter Ihren Mietanspruch durchsetzen kann. Ich sehe eher Bedarf für ein klärendes Gespräch zwischen Ihnen und Ihrer Mutter! Viel Erfolg
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#7
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AW: Erbrecht bei Immobilie
super vielen Dank, jetzt hab ich es verstanden
klärendes Gespräch wird es wohl die nächste Zeit nicht geben, da Sie total uneinsichtig ist und denkt, Sie wäre 100% im Recht |
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Stichworte |
erbengemeinschaft, immobilie, miete, vermietung |
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