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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Testamentsabwicklung: Notar notwenig?
Guten Tag,
in einem Erbfall gibt es 5 Erben, es liegt ein handschriftliches Testament vor. Zwei Immobilien werden vererbt an jeweils eine Person. An sich ist alles klar. Es gibt auch keinen Streit. Meine Frage: Muss nun zwingend ein Notar für die Testamentsvollstreckung/abwicklung oder wie man es nennt eingesetzt werden? Die Immobilien haben einen Wert von ca. 600.000 Euro, Bargeld usw. ist kaum noch vorhanden. Kann das Amtsgericht/Nachlassgericht nicht einfach einen Erbschein ausstellen? Eine Erbin hat nun einen Notar zur Abwicklung beauftragt, weil sie meint, dass es Pflicht ist. Hier kommen doch sehr hohe Kosten aufgrund des Immobilienwertes raus oder nicht? (Fall ist in Niedersachsen) Vielen Dank für die Antworten! |
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AW: Testamentsabwicklung: Notar notwenig?
Hallo,
grundsätzlich muss meines Wissens nach kein Testamentsvollstrecker herangezogen werden, der sich um die Abwicklung kümmert, denn wie Sie schon sagen - es fallen Kosten für den Testamentsvollstrecker an. Diese kann je nach Fall variieren und geht bei 1% los. Es ist jedoch so: Bei jedem Erbfall mit mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese hat solange bestand, bis das Erbe abschließend reguliert ist und jeder seinen Anteil erhalten hat. Im Idealfall kann diese also auch selbst reguliert und schnell aufgelöst werden. Hier erfahren Sie, wie Sie die Erbengemeinschaft auflösen. Fazit: Es kann von Vorteil sein einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, dies macht in der Regel jedoch nur bei Konfliktpotential Sinn. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbschein, handschriftlich, kosten, notar, testament, vollstreckung |
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