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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Nachfolge bei Erbausschlagung
Hallo, hier eine knifflige Frage:
der Erblasser hat in seinem Testament den hälftigen Anteil einer Eigentumswohnung namentlich seinen 4 Nichten und Neffen und seinem Patenkind vermacht. Beim Patenkind steht zusätzlich "Bei Vorversterben fällt sein Anteil seinen beiden Schwestern zu". Nun haben das Patenkind und eine Miterbin das Erbe rechtskräftig ausgeschlagen. Das zuständige Amtsgericht schreibt jetzt, dass die beiden Töchter der Miterbin, die die Erbschaft ausgeschlagen hat, als erbberechtigt in Betracht kommen. Die Töchter der Miterbin sind identisch mit den Schwestern des Patenkindes. Frage: ist das korrekt? Geht ein ausgeschlagener Erbteil per Gesetz an die Kinder weiter? Oder fallen die ausgeschlagenen Erbteile der verbleibenden Erbgemeinschaft zu? Tausend Dank im Voraus und herzlichen Gruß! Jensmeinert |
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#2
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AW: Nachfolge bei Erbausschlagung
Hallo,
das ist so korrekt und ich will es mal einfach formulieren, wie sich der Sachverhalt bei einer Erbausschlagung darstellt: "A" verstirbt und hat ein Kind "B". Kind "B" hat ein Kind "C". Somit ist B Erbe. Sollte B ausschlagen wird C Erbe. Wenn C auch ausschlägt, müssen weitere Verwandte ermittelt werden. Sollten diese existieren, Erben diese - existieren keine, erbt der Staat. Das bedeutet. In diesem Fall muss die gesamte nahe Verwandtschaft des Patenkindes ausschlagen. Dann könnten die näheren Verwandten des Erblassers diesen Anteil zugesprochen bekommen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbe ausschlagen, erbschaft, nachfolge, testament |
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