|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Vater stirbt, uneheliches Kind schlägt Erbe aus und fordert es später wieder ein
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter hat heute einen Brief von einem Anwalt bekommen bzgl. der Anteile meiner halb Schwester an unserem Haus. Hier nun einige Fakten: -Mein Vater hat mit meiner Mutter zwei Kinder. Meinen Bruder und mich. -Mein Vater zeugt ein weiteres Kind mit einer anderen Frau. -Mein Vater und meine Mutter bauten ein Haus. Wie es bis jetzt verlief: 1. Meine Mutter hat von dem Kind erfahren. 2. Mein Vater hat sich daraufhin das Leben genommen (warum auch immer..) 3. Die Mutter des Kindes wollte nach dem Tod meines Vaters die Anteile vom Haus ausbezahlt bekommen. Es waren zu der Zeit allerdings nur Schulden auf dem Haus und daraufhin hat die Frau das Erbe abgelehnt bzw. wollte es dann doch nicht mehr haben. 4. Nun ist meine halb Schwester volljährig und fordert über das Gericht ihren Anteil ein. Hier sind nun meine Fragen: -Darf sie es einfordern wenn ihre Mutter es damals abgelehnt bzw. nicht angenommen hat? - Wird der damals geschätzte Wert des Hauses genommen, welcher nach dem Todesfall ermittelt wurde oder wird der Wert neu geschätzt? Bei fehlenden Fakten einfach melden! Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen T.Ei |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Erbe für Uneheliches Kind, Vater gestorben
Hallo,
grundlegend bedeutet für mich: Erbe ausgeschlagen ist Erbe ausgeschlagen. Da die Mutter Ihrer Halbschwester nicht erbberechtigt ist, gehe ich davon aus, dass sie damals im Namen Ihrer Tochter ausgeschlagen hat. Da Ihre Halbschwester jedoch anwaltlichen Beistand hat, kann ich Ihnen auch nur empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und den Fall zu schildern. Ein kostenloses Forum wird in diesem Fall vermutlich nicht weiterhelfen können. Ich wünsche dennoch viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
erbe ausgeschlagen, halbgeschwister, haus |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Uneheliches Kind nicht beerben... möglich? | Namilo1908 | Erbschaft und Erbe | 1 | 24.11.2016 13:13 |
Vater verstorben - Erbe sind Frau und zwei Kinder - ein Kind schlägt Erbschaft aus | Tartar | Erbschaft und Erbe | 1 | 24.11.2016 13:05 |
Erbanspruch uneheliches Kind? | katze | Erbschaft und Erbe | 3 | 16.06.2014 17:15 |
Bevorstehendes uneheliches Kind | Yiu@Apssupply.com | Erbschaft und Erbe | 1 | 28.11.2013 13:55 |
Pflichtteil Verjährung uneheliches Kind | Panther30 | Erbrecht allgemein | 1 | 27.02.2013 10:04 |