|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
angenommenes Erbe vor 28 Jahren und nun soll ich Haftung tragen
Hallo zusammen
schön, dass es dieses Forum hier gibt. Danke dafür! Zu meiner Frage, vor 28 Jahren ist mein Vater gestorben und sehr kurze Zeit danach meine Oma. Zu diesem Zeitpunkt - gerade volljährig sollte ich nun 2 Beerdigungen bezahlen. Verwandte gibt es 2 aber in einem anderen Bundesland. Es gab bis auf ein kleines Sparbuch (reichte nicht mal für 2 Beerdigungen) kein Vermögen. Auch kein Haus, von dem gewusst habe. Somit habe ich die mir unbekannten Verwandten angeschrieben und sie gebeten, das Erbe abzulehnen, um die Kosten zahlen zu können. Beide haben das auch gemacht. Nun bekomme ich einen Brief (28 Jahre später) aus dem anderen Bundesland, weil ich angeblich die einzige Erbin bin von meiner Oma und soll für ein abbruchreifes Haus bezahlen Dort hat wohl noch jemand gewohnt, der verwandt mit meiner Oma oder Opa war und nun steht das uralte, einbruchgefährdete Haus seit vielen Jahren leer. Es muss wohl mal meinen Großeltern gehört haben, aber als sie rüber kamen, waren die Grenzen ja noch gar nicht offen und keiner von beiden hat darüber geredet. Hafte ich jetzt wirklich dafür? Gilt der Erbschein auch noch nach 28 Jahren? Nie hat mich jemand angeschrieben und ich habe auch keine Unterlagen gefunden. Weiß halt nur, dass sie damals geflüchtet sind. Könnte mir bitte jemand einen Rat dazu geben? Wäre wirklich hilfreich für mich. Wünsche einen schönen Tag und Gesundheit, viele Grüße, Caro |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
|
Stichworte |
28 jahre nach erbschein, haftung, zeitpunkt |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Erbe nach 31 Jahren ausschlagen? | Gerhard | Erbschaft und Erbe | 1 | 19.01.2018 10:42 |
Schenkung vor 8 Jahren - jetzt Todesfall und Erbe? | Orange | Schenkung | 1 | 27.08.2017 13:21 |
Soll ich das Erbe ausschlagen? | estee | Erbschaft und Erbe | 5 | 24.11.2016 13:15 |
Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner? | Cebop | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 04.06.2012 18:54 |
Gesamtschuldnerische Haftung bei 2 gleichen Mietverträgen? | Vama | Mietvertrag | 1 | 21.08.2009 12:05 |