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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Ehepartner schützen
Hallo,
ich habe versucht mich in das Thema einzulesen.... und habe dann aufgegeben Folgende Situation: Ich bin mit meiner Frau in 2. Ehe verheiratet. Aus der ersten Ehe existiert ein leiblicher Sohn. Meine jetzige Frau hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht. Ich habe einen Geldbetrag mit in die Ehe eingebracht, der mittlerweile im gemeinsamen Häuschen steckt. Sollte ich versterben, stellen sich mir (mindestens) folgende Fragen: 1. Wie groß ist das Erbe? (halbes Haus, oder muss der o.g. Geldbetrag besonders berücksichtigt werden? Zugewinn?) 2. Erbt meine Frau automatisch die Hälfte von 1.? 3. Erbt mein Sohn automatisch die Hälfte von 1.? 4. Kann ich meinen Sohn auf den Pflichtteil beschränken? Diese ist dann m.E. die Hälfte der Hälfte? 5. Kann ich es so regeln, dass mein Sohn das Erbe/den Pflichtteil erst nach dem Tod meiner Frau bekommt? 6. Welche Ansprüche hat die Tochter meiner Frau? Vermutlich keine? Herzlichen Dank an alle, die mir weiterhelfen!!!! |
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#2
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AW: Ehepartner schützen
Hallo, ich beantworte Ihre Fragen nach meinem Kenntnisstand wie folgt:
zu 1) Im Bereich der Berechnung des detaillierten Zugewinns kenne ich mich nicht so genau aus - deshalb sage ich der Vereinfachung halber für die folgenden Stellungnahmen: 1/2 des gemeinsamen Vermögens zzgl. Ihres Einzelvermögens - ich bin der Meinung, dass die detaillierte Ermittlung des Zugewinns auch eher bei einer Scheidung relevant ist ... zu 2) Nach den gesetzlichen Regelungen hat Ihre Frau Anspruch auf 1/4, bei Zugewinngemeinschaft auf 1/2 des Erbes. zu 3) Ohne Testament erbt Ihr Sohn automatisch die andere Hälfte. zu 4) Sie können Ihren Sohn im Testament ausdrücklich enterben (oder auf den Pflichtteil beschränken). Somit stünde ihm nur 1/4 zu. zu 5) Nein, das funktioniert nicht. Der Pflichtteilsanspruch wird mit Ihrem Tod und der Kenntnisnahme durch Ihren Sohn ausgelöst! zu 6) Gegenüber Ihnen keine, da Sie keine leibliche Verwandte und vermutlich auch nicht adoptiert ist - Sie partizipiert jedoch indirekt bei Ihrem Vorversterben, da Ihre Frau durch die Beschränkung Ihres Sohnes auf den Pflichtteil mit 3/4 einen höheren Erbteil erhält. Dieser wird von der Mutter ja später an die Tochter unter Umständen weiter vererbt. Ich hoffe ich war eine Hilfe und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ehepartner, kinder, pflichtteil, zugewinn |
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