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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Gültigkeit eines Vermächtnisses
Laut Testament soll ein Erbe aus einem im Testament genannten Grundbesitz einer anderen Person ein Vermächtnis in Form eines Geldbetrages zahlen. Gilt dieses Vermächtnis auch, wenn der im Testament genannte Grundbesitz zu Zeitpunkt des Todes des Erblassers gar nicht mehr vorhanden ist? Muss der Erbe also dieses Vermächtnis ggf. "aus eigener Tasche" zahlen?
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#2
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AW: Gültigkeit eines Vermächtnisses
Hallo, dazu gibt es gesetzliche Regelungen, die besagen, dass ein Vermächtnis unwirksam wird, sollte sich der vermachte Gegenstand nicht mehr in der Erbmasse befinden. Siehe dazu im BGB Abschnitt Erbrecht: § 2169 BGB Vermächtnis fremder Gegenstände - Erbrecht
Wie es nun genau ist, wenn ein Grundbesitz liquidiert werden soll und daraus eine Zahlung zu leisten ist, kann ich aber leider nicht konkret sagen. Das kann aber sicher einer unser Partneranwälte. Ich möchte Ihnen daher unsere Telefonrechtsberatung durch einen Anwalt empfehlen, der diese Frage sicherlich aus dem Stand beantworten kann: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Der Vorteil: Sie haben eine rechtsichere Auskunft! Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
geld, grundbesitz, testament, vermächtnis |
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