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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Nachlassverwalter vertritt Erbengemeinschaft und Pflichtteilserben
Hallo @ alle
Ich würde gerne wissen ob ein durch den Erblasser eingesetzter Nachlassverwalter sowohl "den Nachlass" und die im Erbe eingesetzte Erbgemeinschaft vertreten darf, und daneben auch noch einen Pflichtteilsberechtigten, der Anspruch auf 50% der Erbmasse erhebt? Rein faktisch ist eine solche Position sicher schwierig zu bewältigen da gegensätzliche Interessen aufeinander prallen, moralisch finde ich es auch "zweifelhaft", wenn ein Nachlassverwalter (in diesem Fall Dipl. Betriebswirt, Steuerberater und Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung) eine solche Konstellation annimmt, aber darf er das überhaupt gesetzlich? Danke schon mal für die Reaktionen! |
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#2
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AW: Nachlassverwalter vertritt Erbengemeinschaft und Pflichtteilserben
Hallo, ich muss ehrlich gestehen, dass ich Ihnen diese Frage als rechtsinteressierter Nichtjurist nicht beantworten kann.
Aber auch ich sehe hier einen Interessenkonflikt, der zu Gunten beider Parteien und einer sauberen Abwicklung umgangen werden sollte. Sicher kann diese frage jemand aus unserem Anwaltsteam für eine Erbrecht Rechtsberatung beantworten: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Sollten Ihre Frage klar geschildert und kurz beantwortet werden können, rate ich Ihnen zur telefonischen, andernfals zur Online Rechtsberatung und wünsche viel Erfolg!
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Stichworte |
erbengemeinschaft, erbgemeinschaft, erbschaft, interessenkonflikt, pflichtteil, vertretung |
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