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Nachlassverwalter vertritt Erbengemeinschaft und Pflichtteilserben

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 21.05.2015, 13:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2015
Beiträge: 1
Standard Nachlassverwalter vertritt Erbengemeinschaft und Pflichtteilserben

Hallo @ alle

Ich würde gerne wissen ob ein durch den Erblasser eingesetzter Nachlassverwalter sowohl "den Nachlass" und die im Erbe eingesetzte Erbgemeinschaft vertreten darf, und daneben auch noch einen Pflichtteilsberechtigten, der Anspruch auf 50% der Erbmasse erhebt?

Rein faktisch ist eine solche Position sicher schwierig zu bewältigen da gegensätzliche Interessen aufeinander prallen, moralisch finde ich es auch "zweifelhaft", wenn ein Nachlassverwalter (in diesem Fall Dipl. Betriebswirt, Steuerberater und Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung) eine solche Konstellation annimmt, aber darf er das überhaupt gesetzlich?

Danke schon mal für die Reaktionen!



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  #2  
Alt 21.05.2015, 21:16
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachlassverwalter vertritt Erbengemeinschaft und Pflichtteilserben

Hallo, ich muss ehrlich gestehen, dass ich Ihnen diese Frage als rechtsinteressierter Nichtjurist nicht beantworten kann.

Aber auch ich sehe hier einen Interessenkonflikt, der zu Gunten beider Parteien und einer sauberen Abwicklung umgangen werden sollte.

Sicher kann diese frage jemand aus unserem Anwaltsteam für eine Erbrecht Rechtsberatung beantworten:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Sollten Ihre Frage klar geschildert und kurz beantwortet werden können, rate ich Ihnen zur telefonischen, andernfals zur Online Rechtsberatung und wünsche viel Erfolg!
__________________

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Stichworte
erbengemeinschaft, erbgemeinschaft, erbschaft, interessenkonflikt, pflichtteil, vertretung


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