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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Pflichtteilsverzicht gegen einmalige Zahlung
Hallo,
Kurze Vorgeschichte Mein Lebensgefährte und ich haben sehr niedriges Einkommen wodurch wir keinen Kredit bekommen. Nun haben wir sein Vater gefragt ob er uns evtl Unterstützen würde zwecks eines Autos. Da kam der Vorschlag das er uns eine Summe von 10.000 Euro geben würde, allerdings nur wenn sein Sohn auf den Pflichtteil verzichten würde. Nun meine Fragen. 1. Hat man durch diesen Verzicht, der Notariell und schriftlich gemacht wird überhaupt noch Anspruch auf das Erbe? 2. Muss man da etwas beachten? Wir wissen auf jedenfall das sein Pflichtteil höher als die 10.000 Euro wäre. Gibt es da irgendwelche Regeln? Ich danke Ihnen. |
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#2
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AW: Pflichtteilsverzicht gegen einmalige Zahlung
Hallo,
sollten Sie notariell gegen eine Einmalzahlung auf den Pflichtteil verzichten, ist dies bindend! Somit entfällt ein späterer Anspruch auf den Pflichtteil, sollten Sie testamentarisch nicht benannt oder gar enterbt werden. Ist das zu erwartende Erbe höher als 10.000 EUR kann es eine Überlegung wert sein, auf die Einmalzahlung zu verzichten. Sie sollten nur aufpassen, dass der Vater Ihres Lebensgefährten dann nicht die Erbmasse auf anderen Wegen versucht zu mindern, z.B. durch böswillige Schenkungen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
notarielle beurkundung, pflichtteil, pflichtteilsverzicht |
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