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Sonderkündigungsrecht seitens Mieter?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.07.2011, 12:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2011
Beiträge: 2
Standard Sonderkündigungsrecht seitens Mieter?

Sehr geehrte Forenmitglieder, komme gleich zu meinen Fragen.....

bestehende dem Vermieter mit Fristsetzung angezeigte Mängel; z.B.
- Wegnahme zum 30.06.11 des lt. MV zur Mitnutzung überlassenen Dachbodens (einzige Wäschetrockungsmöglichkeit ((Winter)), da Keller zu feucht)
- Fenster undicht
- Warmwasserboiler defekt (habe einen geliehenen selbst einbauen lassen)
- Schimmel/Spak in Küche und Speisekammer
- und andere (kleine) Mängel (würde zu lang werden)

VM reagiert nicht, Miete wird seit Monaten um 10 % gemindert.

In der 26 KW (!!!!) kommt eine Modernisierungsankündigung f. Modernisierungsmaßnahmen, Modernisierungsaufschlag von 11% der auf die Wohnung anfallenden Modernisierungskosten (ergibt bei meiner Wohnung schlappe € 171,00 Kaltmiete, das sind knappe 43 % mehr).
Beginn der Baumaßnahmen in der 27 KW !!!!
- 27 KW, Telefon klingelt, Fenstereinbauer wollen Termin zum Fenstereinbau vereinbaren, diesen verweigere ich mit Hinweis auf die Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Prompt reagiert der Vermieter schriftlich mit Hinweis auf § 554 und festem Termin für den Fenstereinbau, bei Verweigerung droht man mir die anfallenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Anruf auf meinem AB heute, das die Hinterhofbalkone am 20.07. abgerissen werden, Haus wird eingerüstet.
Fragen:
- Möchte per Fax eine weitere Mägelanzeige (Lärmbelästigung, Balkonnutzung nicht mehr möglich,Hauseinrüstung) mit Minderung von dann insgesamt 40 % anzeigen - ist das OK?
- Muss ich den Fenstereinbauern Zutritt zu meiner Wohnung gewähren
-Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Welche Fristen gelten bei mir? Welcher § ist das?
Ankündigung 29.06.11
Recht zur Kündigung des MV bis 31.07.11
MV endet 31.08.11? Ist das korrekt?
Hoffe, das ich eine bezahlbare Wohnung in dieser Zeit finden werde, möchte "gewappnet" sein.

Danke im Voraus für die Mühe



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  #2  
Alt 12.07.2011, 13:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigungsrecht seitens Mieter?

Zitat:
Welche Fristen gelten bei mir? Welcher § ist das?
Alle wichtigen Fristen finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rnisierung.htm

Für alle weiteren Fragen sollten Sie sich entweder durch das oben zitierte Mietrechtslexikon durchlesen, einen Anwalt oder Mieterverein vor Ort befragen, oder aber einen Onlineanwalt bemühen. Z.B. hier:

Mietrecht Beratung durch einen Online Anwalt

Ihr Fragenkatalog geht weit über das hinaus, was an Beratung in einem Forum erlaubt ist.
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  #3  
Alt 13.07.2011, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Sonderkündigungsrecht seitens Mieter?

Guten Tag Regenmacher und alle Anderen,

danke für die sehr nützlichen Hinweise.
Eine Frage habe ich noch, konnte nicht wirklich eine Antwort finden.

Kann ich meine unbefristet gemietete Wohnung nach § 554, Abs 3 kündigen, wenn der Vermieter die Ankündigungsfrist der energetischen Modernisierung nach §554, Abs 3 deutlich (hier nur 1 Woche vor Maßnahme) unterschritten
hat und ich nach §554, Abs 3 den Handwerkern den Zutritt zu meiner Wohnung verweigert habe?

Vielen Dank
Lieschen
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