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Fristlose Kündigung trotz Schwangerschaft

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 25.05.2010, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.05.2010
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung trotz Schwangerschaft

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand bei dieser Frage weiterhelfen: meine Mieterin kommt ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach. Sie hat die Wohnung seit Februar gemietet. Die Februarmiete ist noch offen, März hat sie bezahlt, April wieder nicht. Sie sagte mir dann, dass sie schwanger ist und daher auch ihre Arbeitsstelle verloren hat (war noch in der Probezeit), hat mir dann auch Formulare zugeschickt für Ihren Wohngeldantrag, aber seither hat sich nichts mehr getan. Für den Mai ging wieder keine Miete ein.
Ich hatte ihr dann auch schon eine Abmahnung zugestellt unter Androhung einer fristlosen Kündigung und einklage der ausstehenden Miete (wobei das ja vermutlich ein sinnloses Unterfangen ist, wenn eh kein Geld da ist). Die Frage ist nur, kann ich wegen Zahlungsrückstand trotz ihrer Schwangerschaft fristlos Kündigen, oder muß ich dabei andere Fristen einhalten?
Habe ich als Vermieter die Möglichkeit nachzufragen, ob überhaupt ein Wohngeldantrag eingegangen ist?
Vielen Dank



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  #2  
Alt 25.05.2010, 15:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: fristlose Kündigung trotz Schwangerschaft

Auch Arbeitslosigkeit und/oder Schwangerschaft sind keine Gründe, die Miete nicht zu bezahlen. Vor allen Dingen dann nicht, wenn man weiß, wie solchen werdenden Müttern von Seiten etlicher Institutionen geholfen wird.

Ihrer Kündigung dürfte also nichts im Wege stehen.
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  #3  
Alt 25.05.2010, 18:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: fristlose Kündigung trotz Schwangerschaft

Hallo,

auch wenn die fristlose Kündigung rechtens ist, besteht dennoch die Möglichkeit, dass sich Ihre Mieterin auf eine der Härtefall Regelungen beruft. Hierbei kann Ihr eine längere Frist zum Auszug gewährt werden, da diese Regelung bei Schwangerschaft Anwendung finden kann.

Wollte dies nur als zusätzliche Information bereitstellen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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