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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung durch Vermieter ohne Vorwarnung
Hallo,
vor 2 Wochen hatten wir (mein Partner u ich) ein Gespräch mit unserem Vermieter, er sprach uns darauf an, dass sich die Mietpartei über uns beschwert hat, weil es in den vergangenen Wochen öfters zu Lärmbelästigungen kam, wegen Streitgesprächen (Streit, Schreien, Türen knallen). Er sagte, wir möchten die bitte abstellen. Er hat aber nicht klar formuliert, dass er bei der nächsten Auffälligkeit die Kündigung schickt! Da es diese Streiterein auch gegeben hat, widersprachen wir nicht und sagten, dass es nicht mehr vorkommt. Es gab dann auch keine Streitereien mehr. Letzten Samstag war dann von ca 20-01 Uhr Besuch da (2 Personen, keine Party), man hat sich unterhalten und Musik gehört. Das Haus ist generell sehr hellhörig und da wir noch nicht so viele Möbel im grossen Wohnzimmer haben, war das anscheinend zu laut. Die Mieter (von oben) haben die Polizei angerufen, die das Ordnungsamt schickten und eine Ermahnung aussprachen, obwohl es nicht übermässig laut war und gerade mal ca 0 Uhr. Um 1 Uhr verliessen alle die Wohnung und um ca 4 Uhr kamen wir zurück und haben dann nochmal Musik angemacht. Daraufhin haben die Mieter (wieder dieselben, über uns) den Vermieter angerufen und gesagt, dass sie kündigen wollen. Der vermieter hat uns dann angerufen und meinem Freund am Telefon gesagt, dass er die Kündigung schickt. Die kommt wohl heute per Einschreiben. Ich frage mich, ob das rechtens ist? Er hat uns im Gespräch vorher nicht darauf hingewiesen, dass wir bei der nächsten Auffälligkeit die Kündigung erhalten. Ausserdem war es gar nicht so laut, andere Mieter haben sich auch nicht beschwert. Da ich vorher sogar mit den Mietern über uns befreundet war, weiss ich, dass sie eh nur übergangsweise in diesem Haus wohnen möchten. Lohnt es sich, einen Anwalt aufzusuchen? |
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#2
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AW: Kündigung durch Vermieter ohne Vorwarnung
Ich weiß jetzt nicht, was Sie bei einem Anwalt wollen.
Haben Sie den Lärm verursacht und dadurch die Nachtruhe gestört oder nicht? Ist Ihnen nicht bewußt, dass Sie mit Ihrem Verhalten eine Vertragsverletzung begangen haben? Die Hinweise des Vermieters auf die Einstellung des Lärms ist eine mündliche und gültige Abmahnung. Warten Sie einfach mal ab, wie der Vermieter die Kündigung begründet. |
#3
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AW: Kündigung durch Vermieter ohne Vorwarnung
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#4
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AW: Kündigung durch Vermieter ohne Vorwarnung
Wir haben eben kein Remmidemmi gemacht, es war Zimmerlautstärke und es hat sich nur 1 Mietpartei gestört gefühlt u uns dann auch nicht angemahnt bzw geklingelt und um Ruhe gebeten. Wir waren uns nicht bewusst, dass die Mieter oben ein Problem damit haben.
Zum Vergleich hat ein anderer Mieter aus dem Hause, im alkoholisierten Zustand nachts um 1 Uhr die Haustür (aus Glas) mutwillig eingeschlagen und seine Wohnungstür ebenfalls eingeschlagen und beschädigt. Da haben 3 Mietparteinen die Polizei angerufen. Der Mieter lebt weiterhin im Hause, ohne Konsequenzen. |
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Stichworte |
kündigung, lärm, lärmbelästigung |
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