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Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.08.2012, 08:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2012
Beiträge: 2
Standard Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag

Hallo,

habe ein etwas verzwicktes Thema: Mein Mietvertrag ist eine Mischung aus Gewerberaummietvertrag mit dem Zusatz die Räume auch zu Wohnzwecken nutzen zu dürfen, was ich auch tue. Ich wohne sozusagen in meinem Büro. Der Mietvertrag enthält eine Klausel, dass er sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn ich nicht 6 Monate vorher kündige. Ich habe gekündigt, kann aber nach dieser Klausel erst Ende Januar 2013 ausziehen, würde aber gerne früher raus, zumal es in dem Büro kein Badezimmer gibt und der Vermieter auch keins einbauen will. Ich müsste es selber bezahlen, was ich aber nicht kann und will.
Besteht eventuell die Möglichkeit, dass die Kündigungsfrist unwirksam ist, weil ich ja auch hier wohne? Kennt sich jemand aus?

Vielen Dank
Tochterzion



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  #2  
Alt 04.08.2012, 14:46
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag

Ganz besonders im Gewerbemietrecht ist ein Mietvertrag sehr offen gestaltbar.

Ich meine, dass Sie für die vorzeitige Kündigung des Vertrages einen anderen Grund finden müssten. Will damit sagen, Sie haben gemietet wie gesehen!
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  #3  
Alt 13.08.2012, 12:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag

Es geht ja aber gerade darum, dass es sich nicht um einen reinen
Gewerberaummietvertrag handelt. Die Frage, die sich stellt, ist: Welches Recht greift hier, da die Räume auch bewohnt sind?

Viele Grüße
tochterzion
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  #4  
Alt 14.08.2012, 10:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag

Also wie Sie den Fall beschreiben handelt es sich ja um einen Gewerberaummietvertrag. Nur, dass in Ihrem Fall die Gewerberäume auch zu Wohnzwecken genutzt werden können. Somit würde auch das Recht für Gewerbemietverträge gelten.

Abschließend wird dies aber sicher nur ein Anwalt beurteilen können. Hier können Sie sich kostenlos ein Angebot einholen günstig online beraten lasssen:
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Stichworte
gewerberaummietvertrag, kündigungsfrist, nutzungsänderung


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