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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Rückerstattung Mietkaution (Düsseldorf)
Guten Tag
Meine Frage betrifft folgenden Fall (ich hoffe, das korrekte Forum gewählt zu haben): Ich bin schweizer Bürger und habe von Mitte Dezember '12 bis Ende Mai '13 in einer Wohnung in Düsseldorf gewohnt. Ich bin aus familiären Gründen einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung ausgezogen und habe diese ende Mai abgegeben, welche auch von der Vermieterin so entgegen genommen wurde. Die Kündigung lief auf ende Juni mit der Bedingung auf ende Mai einen Nachmieter zu finden. Dies wurde dann auch so durchgeführt, jedoch hat der Nachmieter im letzten Moment (als ich schon abgegeben hatte) Nicht unterschrieben. Darauf hat die Vermietern schon mal eine Warmmiete von der Kaution abgezogen (das Geld befand sich scheinbar auf ihrem Privatkonto). Bis heute behält die Vermieterin die restliche Kaution ein mit der Begründung, sie müsse auf die Nebenkostenabrechnung für 2013 warten um diesen Betrag auch noch abziehen zu können. Meine Frage ist nun, ist ihr Verhalten zulässig? Müsste Sie mir nicht die Kaution erstatten (abzüglich der Juni Miete(?)) und mir für den Rest eine Rechnung zustellen? Vielen herzlichen Dank parpan p.s. der Vertrag ist von Haus & Grund Düsseldorf |
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AW: Rückerstattung Mietkaution (Düsseldorf)
Alles Wissenswertes zum Thema Kaution Rückzahlung finden Sie hinter diesem Link: Rückzahlung der Mieterkaution
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AW: Rückerstattung Mietkaution (Düsseldorf)
Bitte lesen Sie dazu ergänzend auch einmal hier:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt Mietrecht Einfach
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Stichworte |
kaution, kündigung, miete, mietkaution |
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