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Fristlose Kündigung wegen Mausgestank

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.12.2009, 14:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung wegen Mausgestank

Hallo,

ich habe eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt. Ich bin zum 1.11.2009 in eine Zwei-Zimmer-Wohnung gezogen. Nach meinem Einzug habe ich feststellen müssen, dass sich in der Küche Mäuse häuslich niedergelassen haben. Ich habe das der Hausverwaltung mündlich mitgeteilt, die Dame hat nur gelächelt. Nach gut zwei Wochen hatte ich endlich beide Mäuse gefangen. Zurück geblieben ist ein ekelerregender Gestank sowohl in der Küche als auch im Wohnzimmer, in dessen uralten Teppichboden die Mäuse auch uriniert und an dem sie genagt haben.

Ich bekomme in dieser Wohnung Essen nur in mich hineingewürgt, habe in den 4 Wochen mehr als 5 Kilo abgenommen und bin von Ekel geschüttelt, sobald ich nur die Küche betrete. Ich habe in der ganzen Zeit nicht einmal gekocht, weil ich den Gestank nicht ertrage und auch kein Essen essen mag, das unter solchen Bedingugen auf dem Herd stand. Ich habe Magenschmerzen und Durchfall bekommen und bin psychisch am Ende.

Ich habe sowohl die Hausverwaltung als auch den Vermieter über diese Situation mündlich informiert aber nur gehört, dass sie nichts riechen. Ich habe daraufhin vor einer Woche (noch im November) eine außerodentliche Kündigung zum 31.12. ausgesprochen (schriftlich). Daraufhin kam der Vermieter, hat mich nur angebrüllt und mündlich der Kündigung widersprochen.

Der Mietvertragsentwurf wurde mir nach meinem Einzug ausgehändigt und von mir noch nicht unterschrieben. Es fehlt u.a. der Energieausweis, den ich angemahnt habe, von dem ich aber weiß, dass es den gar nicht gibt.

Wie sieht es aus, besteht rechtlich die Chance, dass ich meine außerordentliche Kündigung durchsetzen kann? Wieviel Zeit hat die Hausverwaltung, um meiner Kündigung schriftlich zu widersprehen? Da der Vermieter alles an die Hausverwaltung abgegeben hat, akzeptiere ich natürlich seinen mündlichen, geschrienen Widerspruch nicht. Ist das in Ordnung so?

Diese Wohnung hat darüber hinaus zahlreiche weitere Mängel - vom tropfenden Wasserhan bis hin zu verstopften Regenrinnen, die auf meinen Eingang tropfen. Ich habe alle Mängel schriftlich der Verwaltung mitgeteilt, aber keine Stellungsnhame dazu erhalten.

Schöne Grüße
elfenfreundin



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  #2  
Alt 06.12.2009, 15:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Mausgestank

Hallo elfenfreundin,

ich bin mir nicht sicher, ob dein Kündigungsgrund für eine fristlose- oder Sonderkündigung ausreicht.

Hier einmal die Seite mit den wichtigsten Gründen für eine Kündigung durch den Mieter: Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter

Das Einzige, was hier ggf. in deinen Sachverhalt spielen würde wäre die fristlose Kündigung wegen gesundheitlicher Gefährdung / psychischer Probleme. Dies muss dir jedoch in der Regel ein Amtsarzt bestätigen, um der Kündigung Wirksamkeit zu verleihen.

Einer fristlosen Kündigung wegen der Mängel wie dem tropfenden Wasserhahn oder verstopfter Regenrinne rechne ich keine gute Chancen aus, da das meiner Meinung nach nicht ausreicht.

Die mündliche Ablehnung der Kündigung würde ich auch nicht akzeptieren!

Bis wann der Vermieter jedoch schriftlich widersprechen muss ist mir nicht zu 100% bekannt.

Hier würde ich empfehlen einen Mieterverein in der Nähe oder eienen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 06.12.2009, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Mausgestank

Ich danke dir für deine Antwort. Das Problem ist mittlerweile gelöst. Die Hausverwaltung hat der Kündigung schriftlich zugestimmt.

Den Weg zum Amtsarzt hätte ich nicht gescheut, und zum Mieterbund wäre ich auch gegangen. Ich habe mich schlau gemacht. Der Mäusegestank kommt von Mäuseurin, und der ist extrem gesundheitsgefährdend: Hantavirus, Leptospirose... Bei Hunden kann er u.a eine Magenschleimhautenzündung auslösen, und genau die hatte meine Hündiin gleich nach dem Einzug.

Ich bin total froh, dass ich diese ekelerregende Wohnung endlich verlassen kann. Schade ist es mir nur um die Kosten für den notwendig gewordenen 2. Umzug.

Noch einmal vielen Dank für deine Antwort.
Schöne Grüße
Elfenfreundin
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