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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Auszug aus WG im Einvernehmen ohne Kündigung
Hallo alle zusammen,
ich brauche einen Rat. Ich möchte aus meiner WG ausziehen und die in der WG Verbleibenden wollen mein Zimmer für sich nutzen. Der Auszug regelt sich im Einvernehmen mit meinen Mitbewohnern. Wir wollen den Vertrag nicht kündigen (alles drei sind Hauptmieter). Ich würde demnach mit im Mietverhältnis stehen bleiben. Über die Haftungsansprüche bin ich mir klar. Jedoch haben wir untereinander eine Zusatzvereinbarung aufgesetzt, dass alle zukünftigen Schäaden und Kosten von den in der Wohnung verbleibenden Personen übernommen werden. Kann der Vermieter erzwingen, dass wir kündigen müssen, wenn ich ausziehe? Bzw. kann der Mietvertrag einfach weiter laufen? Danke für Antworten. |
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#2
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AW: Auszug aus WG im Einvernehmen ohne Kündigung
Hallo, haben Sie bereits das Gespräch mit dem Vermieter gesucht?
Natürlich ist eine Zusatzvereinbarung möglich, aber kann auch für neue Probleme sorgen. Sie sollten sich auch von den Mitbewohnern den Zustand Ihres Zimmers abnehmen lassen, damit es nicht am Ende heisst: "das war schon vorher". Dem Vermieter kann es letztendlich egal sein, denn der wird sich an alle drei Hauptmieter wenden, um seine finanziellen Ansprüche durchzusetzen. Ob dies eine Mietzahlung oder Reparaturkosten sind. Jeder haftet hier noch für jeden vor dem Vermieter - und das sehe ich als grundsätzliches Problem! Deshalb schlage ich Ihnen dringend vor, sich aus dem Mietvertrag streichen zu lassen. Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an. Hier stellen wir ein Muster bereit: Wohnungsübergabe-Protokoll Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug Dann sind Sie auf der sicheren Seite! Mietrecht Einfach
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Stichworte |
auszug, kündigung, mitbewohner, wohngemeinschaft, übergabeprotokoll |
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