|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Erst fristlose, dann ordentliche Kündigung
Hallo
Nach einem Streit mit unserem Vermieter, der uns mit fristloser kündigung gedroht hat,haben wir den Mietvertrag selbst Fristlos zum 31.04 2014 gekündigt. Vermieter hat akzeptiert. Nun haben wir zum 01.01.2014 eine neue Wohnung gefunden und haben jetzt zum 31.01.2014 gekündigt ( gesetzliche 3 Monate ). Dieses will der Vermieter nicht akzeptieren, und besteht auf die Miete bis ende April 2014. Meine Frage, ist das rechtens. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Erst fristlose, dann ordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung, die im z.B. Oktober ausgesprochen wird, kann nicht erst zum 31.04. des Folgejahres erfolgen. Fristlos heißt ja ohne First. Allerdings benötigt man dazu vorher eine Abmahnung und danach erfolgt die Kündigung nach den im Mietrecht festgelegten Begründungen.
Aber was soll's. Die nun erfolgte neue Kündigung ist m.E. wirksam, wenn sie an die Fristen des § 573c BGB anknüpft. Wenn z.B. im Oktober (bis 3. Werktag Nov) die Kündigung dem Vermieter zugestellt wurde, dann endet der Mietvertrag zum Ablauf des Januar des Folgejahres. Was der Vermieter dazu sagt, wäre völlig unerheblich. Die Kündigung bedarf keiner Bestätigung oder Erlaubnis des Vermieters. |
|
Stichworte |
fristlose kündigung, kündigung, kündigungsfrist, ordentliche kündigung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Fristlose Kündigung durch den Vermieter 12 Tage vor dem Ablauf ordentliche Kündigung | Karolina | Kündigung | 0 | 04.05.2013 20:37 |
Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein | Thomes87 | Kündigung | 3 | 01.05.2013 08:56 |
Unbefristeter Mietvertrag, Kündigung erst nach einem Jahr? | Rainer | Mietrecht allgemein | 1 | 24.09.2012 15:53 |
Ordentliche Kündigung und Kündigungsfrist | Vany27.04 | Kündigung | 3 | 04.07.2012 20:49 |
Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das? | rauchfrei | Rechte und Pflichten | 4 | 02.11.2011 10:40 |