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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Fristlose Kündigung von Mieter !!!!
Hallo
ich brauche dringend euren Rat und Hilfe wie ich aus dieser Panne wieder raus komme. Ich und meine Mutter haben jeweils 2 Wohnung gemietet. Ich konnte sofort einziehen und meine Mutter hat noch 3 Monate vor sich (wegen Kündigungsrecht). Alles schön und gut, aber der neue Vermieter ist nicht ansprechbar dh. In der Wohnung (meine WG) sind noch einige Mängeln die behoben werden müssen. Trotz nach mehreren anrufe und persöhnliches Gespräch wurden die Mängeln nicht behoben. Ich bin jetzt eingezogen und die Küche ist drinne, plötzlich klopft es an der Tür. Nachbar beschwerd sich wegen Wasserrohrbruch. Ich darf weder noch die Waschmaschine noch den Geschirrspüler anmachen. Vermieter ist wieder nicht erreichbar. Meine Mutter hat die Kündigung für die alte WG wieder rückgängig gemacht. Sie will nicht mehr da einziehen, weil bei ihr noch eine totale Baustelle ist. Keine richtige Küche vorhanden u.a. keine Anschlüsse und auch kein Bad (WC, Waschbecken ect.) Wir möchten jetzt beide Mietverträge fristlos kündigen, wie und was genau kann ich als begründung angeben ? Ist das eine Sonderkündigung ? Was ich auch noch nicht erwähnt habe ist, das mir einige Sachen geklaut wurden sind und das in meinem Garten Hundekot befand. All das wurde dem Vermieter gesagt und ich konnte mich da nicht durchsetzen. Mir wurde das Wort wieder in den Mund gesteckt von wegen hier geht nichts verloren. Umgebung ist dreckig und stinkt bestalisch. Im Hof ist der Gullideckel offen wobei ich ein kleines Kind habe. Dreckiges Wasser mit Schaumbelag schwimmt herum. Also Gesamtpacket: WG nicht bewohnbar. Ich habe mir inzwischen eine neue WG gefunden und werde trotz meine jetzige Mietvertrag den anderen auch unterschreiben und von dort ausziehen. Was anderes fällt mir da nicht ein, oder was meint ihr ??? |
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#2
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AW: fristlose Kündigung von Mieter !!!!
Zitat:
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#3
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AW: fristlose Kündigung von Mieter !!!!
Es gibt nur einen Grund für eine fristlose Kündigung, wenn das Mietverhältnis noch nicht gebonnen hat:
"Vor dem eigentlichen Einzug fristlos zu kündigen, ist per Gesetz auch vorgesehen. Dann, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt genutzt werden kann, etwa weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist." Weitere Gründe können Sie hier nachlesen: Die fristlose Kündigung durch den Mieter Hier müssten Sie prüfen, ob etwas auf Sie zutreffen könnte. Ansonsten bleibt Ihnen die doppelte Mietzahlung scheinbar nicht erspart! Mietrecht Einfach
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