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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Gemeinsame Wohnung
Hallo ich habe nen kleines Problem........meine Freundin hat sich von mir getrennt, wir haben eine gemeinsame Wohnung und stehen beide als hauptmieter drinne, meine ex hat sich heimlich eine neue Wohnung gesucht....und gefunden. Da ich jetzt erst Anfänge zu suchen Sage ich ihr natürlich das ich die Kündigung erst unterschreibe wenn ich eine neue Wohnung habe...... Will ja nicht auf der Straße stehn..... Meine frage....wenn sie jetzt schon auszieht, darf ich ihr den Schlüssel schon abnehmen? Welche rechte und Pflichten hat sie weiterhin. Wie zb. Malern, betriebskostenabrechnung, Strom usw.
Brauche schnelle Hilfe danke..... |
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#2
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AW: Gemeinsame Wohnung
Zitat:
Bei dreimonatiger Kündigungsfrist wäre der frühmöglichste Termin der 31.12.2013 |
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, kündigung, schlüssel |
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