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Hauptmieter hat Mietvertrag zu Monatsende gekündigt
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich wohne in einer WG und habe einen Untermitvertrag für ein unmöbliertes Zimmer. Jetzt hat sich mein Mitbewohner (der Hauptmieter) kurzfristig dazu entschlossen zu seiner Freundin zu ziehen. Mit dem Vermieter hat er sich darauf geeinigt, dass dieser ihn vorzeitig aus dem Missverhältnis entlässt. Was für mich bedeutet, dass ich nun innerhalb von drei Wochen eine neue Bleibe finden muss. (Der Vermieter hatte die Wohnung schneller wieder vermietet, als mir mein Mitbewohner überhaupt die Kontaktdaten gegeben hatte, weswegen ich die Wohnung nicht übernehmen kann.) Mein Mitbewohner beruft sich jetzt auf die Vertragsklausel, dass der Untermitvertrag automatisch mit seinem Mitverhältnis erlischt und ist der Meinung, dass er sich deshalb nicht an die Kündigungsfristen nach BGB halten muss. Meine Frage: Stimmt das? Habe ich irgendeine Handhabe um wenigstens eine längere Frist durchzusetzen damit ich nicht zum Monatsende auf der Straße stehe? Lohnt der Weg zum Anwalt, oder wäre das nur Geld- und Zeitverschwendung? MfG Jay Ce |
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#2
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AW: Hauptmieter hat Mietvertrag zu Monatsende gekündigt
Durch den Untermietvertrag eines unmöblierten Zimmers besteht m.E. Kündigungsschutz nach dem BGB.
Und, ganz wichtig, das Mietverhältnis des Untermieters besteht nicht mit dem Vermieter sondern mit dem Hauptmieter. Meines Wissens ist eine Vertragsklausel, die die Kündigungsfrist einschränkt, unwirksam. Es gilt die gesetzliche Regelung. In so einem Beispiel könnte man von 6 Monaten ausgehen. Nachzulesen in § 573a BGB. |
#3
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AW: Hauptmieter hat Mietvertrag zu Monatsende gekündigt
Aber wie mache ich das meinem Mitbewohner klar? Und vor allem was soll ich tun wenn der Vermieter am 1.6. mit dem neuen Mieter in der Tür steht?
Wie gesagt der Hautmietvertrag ist gekündigt und die Wohnung bereits neu vermietet. |
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Stichworte |
kündigungsfrist, mitbewohner, untermieter, untermietvertrag, wohngemeinschaft |
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