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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung nach 9 Monaten wegen Eigenbedarf
Hallo Zusammen!
Hab eine schlaflose Nacht gehabt und weiß nicht mehr weiter. Vorgeschichte: Anfang Mai letzten Jahres bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen. Wir haben lange nach so einer Wohnung gesucht, weil ich kein auto habe und der Bahnhof 5 min zu Fuß weit weg ist um dann mit dem Zug zur Arbeit zu kommen. Haben einen Jahresvertrag unterschrieben der eigentlich nach einem Jahr verlängert werden musste. Gestern kam der Vermieter und kündigte uns fristgerecht zum 30.04.2013 Aber mit der Begründung auf Eigenbedarf. In der Kündigung steht nur der Satz drin: "Hiermit kündigen wir termin und fristgerecht das Mietverhältnis zum 30.04.2013" Ist die Kündigung rechtlich richtig? Was ist wenn wir keine Wohnung bis zum 30.04.2013 finden? Kann er uns dann trotzdem auf die Strasse setzen? Ich hoffe Ihr könnt mir bei den Fragen weiterhelfen. Gruß Audioline |
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#2
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AW: Kündigung nach 9 Monaten wegen Eigenbedarf
Ohne genau zu wissen, was genau in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist, nur so viel: Diese Kündigung ist Kokolores. Die Möglichkeit, Mietverträge über ein Jahr mit Verlängerungsklausel, abzuschließen, stammt aus grauer Vorzeit.
Heute sind nur noch unbefristete Mietverträge, die der Mieter mit 3 Monaten Frist kündigen kann, gültig. 2 Ausnahmen sind möglich: 1. Der Vertrag enthält einen gegenseitigen Kündigungsausschluss bis zu 4 Jahren. 2. Es ist ein qualifizierter Mietvertrag, dessen Ende automatisch eintritt. Z.B. wegen Abriss des Hauses oder absehbarer Eigenbedarf. Für die Kündigung eines Mietvertrages benötigt der Vermieter triftige Gründe, die hier aber nicht zu erkennen sind. Tipp von mir, um sich mit Mietrecht etwas besser auszukennen, sollten Sie sich dieses Lexikon genauer ansehen: Steckbrief des Mietrechtslexikon Nachtrag: Wenn Sie mit dem Vermieter allein unter einem Dach wohnen, dann hat er die Möglichkeit das Mietverhältnis ohne Begründung zu kündigen. Lesen Sie im Mietrechtslexikon unter "Einliegerwohnung". Geändert von Regenmacher (30.01.2013 um 13:50 Uhr) |
#3
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AW: Kündigung nach 9 Monaten wegen Eigenbedarf
Hallo Regenmacher!
Wir wohnen mit dem Vermieter unter einem Dach, also er über uns. Im Vertrag unter Mietzeit, Kündigung steht: Mietzeit verlängert sich immer um 1 Jahr automatisch. Kündigung 3 Monate vor ablauf der Mietzeit. Ich hab das befürchten das wir eine wohnung hier innerhalb 3 Monaten nicht finden. Deswegen die Frage ob er uns rausschmeissen kann wenn wir innerhalb den 3 Monaten nichts finden. Gruß |
#4
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AW: Kündigung nach 9 Monaten wegen Eigenbedarf
Wie ich schon schrieb, ist diese Klausel ungültig. Ihr Vermieter kann nur eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB aussprechen:
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters Dann verlängert sich die Frist um weitere 3 auf 6 Monate. Diese Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn eine entsprechend gültige Kündigung schriftlich vorliegt. Weisen Sie diese Kündigung wegen inhaltlicher Fehler zurück. Sie sollten Ihrem Vermieter aber nicht sagen, was daran falsch ist. Da muss er selbst drauf kommen. |
#5
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AW: Kündigung nach 9 Monaten wegen Eigenbedarf
Danke für deine Hilfe!
Jetzt muss ich es noch irgendwie dem Vermieter beibringen. Gruß Audioline |
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Stichworte |
eigenbedarf, frist, kündigung, kündigungsfrist |
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