Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Sonderkündigungsrecht Mietvertag möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.12.2010, 18:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2010
Beiträge: 1
Standard Sonderkündigungsrecht Mietvertag möglich?

erstmal hallo an die mietrecht-einfach-community.

ich habe eine sehr spezielle frage zum thema sonderkündigungsrecht.

mein vermieter möchte die miete am 1.1.2011 um 20 % erhöhen, nachdem in den letzten 5 jahren keine mieterhöhung erfolgt ist. begründung: angleichen des mietzinses. die benachrichtigung kam am 30.10.2010.

soweit so gut.

"gezwungener" maßen haben wir die erhöhung unterschrieben.

auf der suche nach einer neuen bleibe haben wir auch etwas gefunden.

laut meiner kenntnis hat der mieter nach eingang der mieterhöhung 2 monate zeit, sein sonderkündigungsrecht abzugeben.

dies haben wir am 2.12.2010 getan und hineingeschrieben, dass wir die wohnung per sonderkündigung zum 31.1.2011 kündigen.

der vermieter teilte uns dann per brief mit, dass das sonderkündigungsrecht nicht mehr bestehe, weil wir der mieterhöhung zugestimmt haben und kündigte uns deshalb erst zum 28.2.2011 den mietvertrag.

nun zur eigentlichen frage: gilt denn das sonderkündigungsrecht obwohl wir der mieterhöhung zugestimmt haben oder nicht?

gibt es denn paragraphen, in denen das näher beschrieben wird?

vielen dank für die anworten

mfg jenpet



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 20.12.2010, 21:47
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Sonderkündigungsrecht Mietvertag möglich?

Hallo,

hier haben wir ale wichtigen Gründe zur Sonderkündigung und auch einen kostenlosen Vordruck für den Fall der Sonderkündigung:
Sonderkündigung Vordruck und Informationen zur Sonderkündigung Mieter im Mietrecht

Das Problem hat Ihr Vermieter richtig erkannt!

Durch das Zustimmen zur Mieterhöhung, gilt das Sonderkündigungsrecht nach meinem Kenntnisstand als verwirkt! Als Folge bleibt nur die ordnungsgemäße Kündigung!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sonderkündigungsrecht im Pflegefall??? tweety Kündigung 2 24.08.2010 09:40
Sonderkündigungsrecht für Mieter E1198 Kündigung 5 05.05.2010 21:38
Vor Einzug Sonderkündigungsrecht? Rechtens? biene Kündigung 2 31.01.2010 11:54
Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'? coco Kündigung 3 23.12.2009 23:34
Sonderkündigungsrecht bei Todesfall ballon Kündigung 1 02.12.2009 21:48


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Sonderkündigungsrecht Mietvertag möglich?