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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Sonderkündigungsrecht Mietvertag möglich?
erstmal hallo an die mietrecht-einfach-community.
ich habe eine sehr spezielle frage zum thema sonderkündigungsrecht. mein vermieter möchte die miete am 1.1.2011 um 20 % erhöhen, nachdem in den letzten 5 jahren keine mieterhöhung erfolgt ist. begründung: angleichen des mietzinses. die benachrichtigung kam am 30.10.2010. soweit so gut. "gezwungener" maßen haben wir die erhöhung unterschrieben. auf der suche nach einer neuen bleibe haben wir auch etwas gefunden. laut meiner kenntnis hat der mieter nach eingang der mieterhöhung 2 monate zeit, sein sonderkündigungsrecht abzugeben. dies haben wir am 2.12.2010 getan und hineingeschrieben, dass wir die wohnung per sonderkündigung zum 31.1.2011 kündigen. der vermieter teilte uns dann per brief mit, dass das sonderkündigungsrecht nicht mehr bestehe, weil wir der mieterhöhung zugestimmt haben und kündigte uns deshalb erst zum 28.2.2011 den mietvertrag. nun zur eigentlichen frage: gilt denn das sonderkündigungsrecht obwohl wir der mieterhöhung zugestimmt haben oder nicht? gibt es denn paragraphen, in denen das näher beschrieben wird? vielen dank für die anworten mfg jenpet |
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#2
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AW: Sonderkündigungsrecht Mietvertag möglich?
Hallo,
hier haben wir ale wichtigen Gründe zur Sonderkündigung und auch einen kostenlosen Vordruck für den Fall der Sonderkündigung: Sonderkündigung Vordruck und Informationen zur Sonderkündigung Mieter im Mietrecht Das Problem hat Ihr Vermieter richtig erkannt! Durch das Zustimmen zur Mieterhöhung, gilt das Sonderkündigungsrecht nach meinem Kenntnisstand als verwirkt! Als Folge bleibt nur die ordnungsgemäße Kündigung! Mietrecht Einfach
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