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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
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#1
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Hallo an Alle! Ich wohne in einer WG als Hauptmieter der Wohnung mit meinem Mitbewohner als Untermieter (mit Erlaubnis der Vermieterin). Er bewohnt 2 Zimmer mit seinen eigenen Möbeln und hat mit mir einen schriftlichen Untermieter-Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten. Die Miete zahlt er immer pünktlich. Seit einer Woche übernachtet ein Freund von ihm bei uns. Prinzipiell habe ich nix gegen seinen Besuch. Jedoch ist sein Kumpel obdachlos und hat sich in unserer Wohnung bzw. in seinem Zimmer eingenistet und zwar ohne meine Erlaubnis. Mein Mitbewohner weigert sich, ihn raus zu schmeißen. Ich habe dem Kumpel Hausverbot erteilt, aber die beiden haben sich drüber lustig gemacht und mich angeschrien, es sei völlig legal. Ich mag zwar meinen Mitbewohner, aber er geht nun mal zu weit. Besuch darf ich und will es ihm auch nicht verbieten. Als Untermieter aber hat er kein Recht, jemanden bei uns einziehen zu lassen (meiner Meinung nach). Freunde und Verwandte sind auf meiner Seite und haben schon mit ihm gesprochen, aber leider hat nix gefruchtet! Er fühlt sich im Recht sowie sein obdachloser Freund, der auf sein "Recht" pocht, in unserer Wohnung wohnen zu dürfen. Was kann ich denn tun????
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#2
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Ich vermute, dass Ihnen nur ein Anwalt helfen kann. Selbst, wenn ich hier nen Aufsatz verfasse und Sie das Ihrem Untermieter präsentieren wird das Ergebnis vermutlich das Selbe sein, wie von Ihnen oben beschrieben.
Im Grunde hat Ihr Untermieter sogar recht. Er hat Anspruch auf Besuch und Besuchsrecht. Da der Freund "erst" eine Woche bei Ihnen untergebracht ist, haben Sie vermutlich nichtmal eine Handhabe. Ausnahme wäre, wenn der Untermieter nun untervermieten will. Hier braucht er die Zustimmung des Vermieters, in Ihrem Falle erst von Ihnen, dem Hauptmieter und dann vom Vermieter. vielleicht kann Ihnen ja unser Rechtsanwaltservice weiterhelfen: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt Sie können zwischen einer telefonischen Beratung oder einer Onlineberatung per E-Mail wählen. In Ihrem Zusammenhang wäre die telefonische Beratung vermutlich günstiger. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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Stichworte |
hauptmieter, hausfriedensbruch, kündigungsfrist, mietvertrag, mitbewohner, untermieter, wohngemeinschaft |
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