Bei Mietpreisüberhöhung Rückforderung möglich?
Hallo,
ich lebe seit drei Jahren in einer wohnung mit Ofenheizung.
Laut Mietspiegel beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete 183,73€.
ich zahle 279,44€ nettokaltmiete ohne kalte Betriebskosten.Mit kalten Betriebsk. zahle ich 363,44€. Ich wohne in Berlin und meine Frage ist ob ich die über dem Mietspiegel liegende Miete zurückverlangen kann?Wenn ich richtig gerechnet habe sind es ja über 50%...
Der Hauseigentümer hat nun schon das zweite mal gewechselt seit dem ich hier wohne.Könnte ich mich auch an die letzten Hauseigentümer noch wenden?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte und dafür schon mal herzlichen Dank.
Marie
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|