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Mietminderung bei Hellhörigkeit der Wohnung möglich?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 10.06.2013, 23:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 7
Standard Mietminderung bei Hellhörigkeit der Wohnung möglich?

Hallo,

ich lebe nun seit kurzer Zeit in einer super hellhörigen Wohnung, aus der ich baldigst wieder ausziehen werde. Ich höre einfach alles im Hause. Angefangen bei jedem Gespräch meiner Nachbarn bis hin zu jedem Schritt über mir, Musik im Hause, etc.

Diesbezüglich sei gefragt, ob ich gewissermaßen Möglichkeit habe, dass sich für den Wohnzeit raum die Miete senkt. Ich habe sowas in den letzten 10 Jahren nicht erlebt.



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  #2  
Alt 11.06.2013, 08:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung bei Hellhörigkeit der Wohnung möglich?

Die Hellhörigkeit einer Wohnung ist garantiert kein Grund, die Miete zu mindern. Per Gesetz ist nur bei einer Verschlechterung der Mietsache nicht mehr die volle Miete zu entrichten.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.06.2013, 08:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 7
Standard AW: Mietminderung bei Hellhörigkeit der Wohnung möglich?

ich höre 24 stunden alles, wenn die wohnungen neben und über mir besetzt sind. wenn das keine verschlechterung darstellt, dann weiß ich auch nicht weiter. es gibt doch hinsichtlich lärm-, schallschutz, etc. sicher vorgaben?
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  #4  
Alt 11.06.2013, 08:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung bei Hellhörigkeit der Wohnung möglich?

Zitat:
wenn das keine verschlechterung darstellt,
Verschlechterung würde bedeuten, dass der Mangel erst nach Ihrem Einzug entstanden ist. Die Hellhörigkeit besteht doch aber garantiert schon länger, oder glauben Sie, dass nach Ihrem Einzug die Wände dünner gemacht wurden?
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Stichworte
lärm, mangel, mietminderung


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