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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Mietschulden begleichen - ohne Einkommen?
Hallo und Guten Abend,
ich habe mich taufrisch angemeldet und hoffe auf meine Frage(n) ein Antwort zu erhalten. Die Problematik ist etwas umfangreich und lässt sich leider nicht in eine bestimmte Kategorie einteilen. Folgendes: Meine Mutter hat die Absicht sich von meinem Vater zu trennen; und da mein Verhältnis zum ihm leider auch nicht das beste ist, haben wir beschlossen gemeinsam auszuziehen und uns eine neue Wohnung zu suchen in die wir beide ziehen. Für mich - in Ausbildung und unter 25 Jahren - die vorerst einzige Lösung. Wir fanden eine neue Wohnung, die auch die Kriterien des Jobcenters erfüllte - denn meine Mutter, seit sehr vielen Jahren Hausfrau, ist nach der Trennung zunächst auf Leistungen des ALG II angewiesen und hat diesen Antrag sowie Wohnung bewilligt bekommen. Eigentlich sollte nun der Umzug stattfinden. Doch aufgrund gesundheitlicher Beschwerden, die in / wegen der Wohnung auftraten, musste meine Mutter diese Wohnung schweren Herzens kündigen. Wir versuchten die (außerordentliche) fristlose Kündigung - die hat die Vermieterin aber abgewiesen. So erstellten wir eine neue Kündigung bei der die Frist natürlich später als uns lieb ist endet. In der Zwischenzeit forderte das Jobcenter einen Nachweis für den stattgefundenen Umzug - den wir ja nicht liefern konnten. Berechtigte Konsequenz: Jobcenter stellte Zahlungen ein. Mittlerweile ereilte uns die erste Zahlungsaufforderung der Vermieterin, die ja nun ihre Miete verlangt bis zum Fristablauf. Doch wer soll das bezahlen? Mutter: Hausfrau, keinerlei Einkünfte geschweige denn Vermögen. Ich selbst bekomme nur ein kleines Schülerbafög. Und Jobcenter zahlt nicht mehr. Die fordern ja die Leistung inklusive der Miete zurück! UND: Kann die Vermieterin verlangen dass die komplette Miete zurückgezahlt wird - obwohl wir dort nicht gewohnt haben?! Ist es nicht wenigestens möglich die Betriebskosten zu erlassen?! Ich bitte um Hilfe in diesem Teufelskreis |
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#2
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AW: Mietschulden begleichen - ohne Einkommen?
Zitat:
Um die weitere Frage mit zu beantworten, es ist die komplette Miete fällig. Die möglicherweise zuviel gezahlten Betriebskosten, werden bei der Abrechnung derselben zurück gezahlt. |
#3
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AW: Mietschulden begleichen - ohne Einkommen?
2 Probleme:
a) Alles was mit der Rückforderung der Leistungen zu tun hat, sollte unverzüglich mit dem Jobcenter abgeklärt werden. Denn von dort wird ja nur dann zurückgefordert, wenn Leistungen zu Unrecht gezahlt wurden. Mit einer entsprechenden Begründung, warum der Umzug nicht durchgeführt werden konnte, sollte sich auch ein Kompromiss erzielen lassen. b) Mietrecht hat in diesem Fall nur mit der Vertragserfüllung zu tun. Die Miete ist, wie schon geschrieben, bis zum Vertragsende zu zahlen. Bei den Betriebskosten könnten Abstriche gemacht werden, die sich mit dem nicht erfolgten Verbrauch befassen. Man könnte außerdem noch der Vermietrin einen Ersatzmieter suchen. Bedenken Sie bitte noch, dass Sie hier an ein Forum geschrieben haben, dass mit Sicherheit keins Ihrer Probleme lösen kann. Vielleicht beginnen Sie mit einer gezielten Vorsprache im Jobcenter. |
#4
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AW: Mietschulden begleichen - ohne Einkommen?
Hallo,
erst einmal ein Dankeschön für die Antworten. Ich weiß dass ich nur durch gezielte Vorsprachen (Jobcenter, Vermieterin) die Probleme lösen kann. Doch im Moment des "Schocks" war ich/ waren wir sehr verunsichert und unbeholfen, hinzukommt dass wir auf diesem Gebiet nicht wirklich Erfahrung geschweige denn eine Ahnung haben, wie man sich da verhält - was kann man fordern und wo muss man sich beugen. Das Forum war einer dieser kleinen Strohhalme nach denen man gegriffen hat... Lange Rede - kurzer Sinn: Vielen Dank und einen schönen 3. Advent! |
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Stichworte |
betriebskosten, fristlose kündigung, gesundheit, mietschulden |
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