|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Miete extrem erhöht für Neumieter
Ich hätte da mal einige Fragen:
Wenn eine Wohnung neu bezogen wird, darf der Vermieter die Miete für den neuen Mieter um 20 % erhöhen, darf er das bei jedem Mieter, also ggf. Jahr für Jahr? Wann ist Ende mit der Ehöhung? Wenn bekannt ist, dass der Vormieter 245,-€ Kaltmiete bezahlt hat und nun werden vom neuen Mieter 482,-€ verlangt, ist es statthaft, dass vom Vormieter auf eigene Kosten zusätzlich angebaute qm nun durch den Vormieter neu vermessen und auf die neue Miete angerechnet werden dürfen? Liegt der Vermieter mit seinem Mietpreis ca. 10% unter den Preisen des Mietspiegels bietet allerdings eine stark renovierungsbedürftige Wohnung mit Denkmalschutz und sehr eng eingefassten Umbaugenehmigungen an, ist das statthaft? So viel erst mal. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Miete extrem erhöht für Neumieter
Hallo,
hier finden Sie die Antworten zu den Fragen nach der Mieterhöhung: Die Mieterhöhung Auf einenh Vertrag mit einem Vormieter und dessen Miethöhe können Sie sich nicht berufen. Es wurde ja ein neuer Vertrag geschlossen, dem scheinbar beide Parteien zugestimmt haben. Wer die Erweiterung der Räume vorgenommen hat, ist hierbei auch egal, da die Mietsache nach Schluss ja in die Hände des Vermieters zurückgeht. Zum Thema Mietspiegel verweise ich auch auf den obigen Link. Solange die Miete nicht begründet darüber liegt, ist alles in Ordnung. Sie haben ja jederzeit die Wahl den Vertrag nicht zu unterschreiben. Sollten Sie bereits unterschrieben haben gilt hier: "Gemietet wie gesehen!" Dieses Thema würde ja auch nicht existieren, wenn Sie die Informationen vom Vormieter nicht hätten oder? Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Vermieterin will Miete erhöhen | McTurtle | Mietrecht allgemein | 2 | 31.01.2010 11:43 |
Mieterhöung nach Sanierung (Neumieter) rechtmässig? | mudisa | Miete und Miethöhe | 1 | 14.01.2010 20:20 |
Extrem hohe Heizkosten | top-joe | Betriebskosten und Nebenkosten | 4 | 04.11.2009 19:11 |
Mieterhöhung auf ortsübliche Miete | keslor | Mietvertrag | 1 | 02.07.2009 18:41 |
Kann ich die Miete kürzen? | latroe | Mietrecht allgemein | 1 | 10.08.2008 15:27 |