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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Guten Abend,
ich bräuchte einmal einen Rat, bezüglich Mietrecht. Wir wohnen in einer Doppelhaushälft, Neubau, seit 17.05.2012. Am 01.07.12 habe ich einen Unfall auf der Treppe erlitten, da ich ausgerutscht bin und mir das Sprunggelenk dreifach gebrochen habe. Die Treppe eine sehr rutschige und wunderschöne Holztreppe, die ins Obergeschoss führt, sowie auch die gleiche Treppe in den Keller. Die "Treppengeländer" bestehen aus Gitterstäben und einem Handlauf auf der rechten Seite, an der Wand existiert kein Handlauf. Nach dem Unfall haben wir dieses Geschehen beim Hausverwalter schiftlich reklamiert, und nur telefonisch Antwort erhalten, dass wir Massnahmen gegen die Rutschbarkeit der Treppe vornehmen können, diese aber wieder in den Ursprungszustand versetzen müssen. Meine Frage: Hat hier nicht der Vermieter auf dessen Kosten Abhilfe zu schaffen und wo steht das geschrieben?? Besteht Anspruch auf Schadensersatz und muss nicht auch an der Wand ein Handlauf vorhanden sein? |
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#2
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Hallo,
gerade im Bereich des Schadenersatz sollten Sie einen Anwalt einschalten. Von hier aus im Forum kann leider niemand die genaue Situation und Dringlichkeit der Sicherung der Treppe abschätzen. Sie können sich über unser Portal auch ein kostenloses Angebot für eine Onlineberatung einholen. Folgen Sie dazu bitte diesem Link: -> Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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#3
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Ich würde dir auch dringenst empfehlen, dass du dir einen Schmerzensgeld Fachanwalt einschaltest. Wie schon erwähnt worden ist, ist es wirklich schwierig über dies zu urteilen und dir weiterzuhelfen. Es tut mir leid...
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Stichworte |
mängel, schadenersatz, treppenhaus, unfall, verletzung |
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