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#1
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Modernisierungsmaßnahme Gasetagenheizung: Verlustausgleich für Öl? Pflichten?
Ich habe die schriftliche Ankündigung erhalten, dass in drei Monaten eine Gasetagenheizung in meine Wohnung eingebaut werden wird. Im Moment wird die Wohnung lediglich mit einem Einzel-Ölofen beheizt. Erst kürzlich habe ich meinen im Keller stehenden 750-Liter-Tank vollfüllen lassen. Kann ich vom Vermieter Ersatz der Ölkosten verlangen, wenn er nun plötzlich auf Gas umstellen will?
Ist es Sache des Vermieters, den Öltank (Eigentum des Vermieters) mit Inhalt zu entsorgen oder kann hier von mir verlangt werden, die ordnungsgemäße Entsorgung zu veranlassen? In der Modernisierungsankündigung steht bisher lediglich, dass sie ein bis zwei Wochen dauern wird und welche Kosten voraussichtlich für mich entstehen. Keinerlei Hinweise gibt es dabei darauf, ob und ggfs. welche Maßnahmen im Anschluss an den Einbau erforderlich werden (Tapezieren, Streichen). Wäre es Sache des Vermieters, entsprechende Arbeiten verrichten zu lassen? Vielen Dank schonmal für etwaige Infos! |
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#2
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AW: Modernisierungsmaßnahme Gasetagenheizung: Verlustausgleich für Öl? Pflichten?
Hallo Steffi,
nach meinem Wissen ist der Vermieter dafür verantwortlich alle mit der Modernisierungsmaßnahme einhergehenden Arbeiten ebenso auf seine Kosten zu übernehmen. Das dies wieder teilweise umgelegt werden kann steht ja vorerst auf einem anderen Blatt Papier. Hier findest du noch einmal einen Artikel der über die Rechte und flichten bei Modernisierungsmaßnahmen aufklärt: Die Modernisierungsmaßnahme Ich denke das hilft dir schon weiter. Sollten noch Fragen bestehen, so stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Modernisierungsmaßnahme Gasetagenheizung: Verlustausgleich für Öl? Pflichten?
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Vielleicht hat ja noch jemand eine Info/einen Tipp für mich bezüglich meines frisch gefüllten Öltanks und eventueller Erstattungsansprüche gegenüber meinem Vermieter. Dann könnte ich dem zu erwartenden baldigen persönlichen Gespräch mit ihm sehr viel entspannter entgegensehen ... :-( Vielen Dank schonmal und Grüße Stefanie |
#4
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AW: Modernisierungsmaßnahme Gasetagenheizung: Verlustausgleich für Öl? Pflichten?
Hallo Steffi,
das Öl hat ja einen Marktwert und wird sicher nicht "entsorgt" werden. Wenn dann eher wieder in Zahlung gegeben. Somit sollte dir hieraus auch kein Verlust entstehen. Für die Entsorgung des Öltanks selbst ist natürlich dann der Vermieter zuständig, da dies meiner Meinung nach eine Nebenleistung zur Modernisierungsmaßnahme darstellt. Freundliche Grüße, Meitrecht Einfach
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