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Nachträgliche und einseitige Änderung der Hausordnung
A wohnt seit einem Jahr in einer Wohnung als Mieter in der 3 Etage eines 5 stöckigen Hauses.
Die Wohnungsgenossenschaft ändert nach einem Jahr plötzlich die Hausordnung: Von nun an müsse nicht wie bisher der Bewohner in der Erdgeschosswohnung alleine die Haustür von Schnee freihalten, sondern jeder müsse mitmachen. Die Genossenschaft begründet diesen Schritt damit, dass immer mehr Gerichte die Klausel,dass der Erdgeschoss Bewohner alleine den Schnee wegmachen muss,für unwirksam erklären. A hält das für unzulässig, weil die bisher geltende Hausordnung Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages war, und somit nicht nachträglich einseitig geändert werden kann. Hat er Recht oder Unrecht? |
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