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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Nur Entwurf eines Mietvertrags unterschrieben - Anspruch auf Wohnung?
Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem zukünftigen Vermieter. Ich habe mir vor einer Woche ein Wohnung angeschaut und dem Vermieter mündlich mitgeteilt das ich die Wohnung gerne nehmen würde.Der Vermieter hat mir auch 2 Tage später per Mail bestätigt das ich die Wohnung bekommen und hat mir einen Entwurf des Mietvertrags in den Briefkasten geschmissen. Gerstern sollte ich dann zu ihm kommen um den richtigen Mietvertrag zu unterschreiben. Dazu ist es allerdings nicht gekommen. Der Vermieter meinte, das es bis zum Mietbeginn am 01.3.2014 ja noch lange hin ist und bis dahin noch viel passieren könnte....deshalb hat er mir nur den Entwurf unterschrieben. Ich habe nichts unterschrieben. Eine Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweis hat er bekommen. Er möchte jetzt noch meine Kündigung der alten Wohnung und die Bestätigung der Hausverwaltung haben, das ich meine Wohnung auch wirklich gekündigt habe. Meine Frage ist jetzt: Habe ich durch die Bestätigung per Mail und den unterschrieben Entwurf des Mietvertrags einen rechtlichen Anspruch auf die Wohnung oder kann der Vermieter immer noch sagen das ich die Wohnung doch nicht bekommen? |
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#2
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AW: Nur Entwurf eines Mietvertrags unterschrieben - Anspruch auf Wohnung?
Das ist doch ganz einfach, denke ich. Ein Entwurf eines Mietvertrages ist eben nur ein Entwurf, nicht mehr. Wenn vereinbart wurde, dass bis zum Einzug der tatsächliche Vertrag unterschrieben werden wird, dann ist dieser Entwurf das Papier nicht wert auf dem er geschrieben ist.
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Stichworte |
entwurf, gehaltsnachweis, hausverwaltung, kündigung, mietvertrag, schufa |
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