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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Vermieter will dies und das
Hallo liebe community.
Ich habe nach gegoogelt nach mietrechts forum und habe euch gefunden. Meine folgene frage an ech. Darf der vermiter unangemeldet vor meiner tür stehen? Darf der Mir was vorschreiben wie von mir und meine frau(unsere) wohnung sauberkeit sein sollen für mich geht es richtung privats eigentums die sachen die wir selber gekauft haben? Muss der Vermieter freundlich sein obwohl nicht bisschen aufgeräumt ist? Muss der vermieter Renovieren weil unsere treppenhaus ist unrenoviert und ein mieter musste die schwarze stellen selber malern? Muss im haus Werkzeuge sein wie z.B schippe und sand fürs haus winter vorrat? Ich möchte nicht romanen schreiben aber unser vermieter ist sehr dreist und sehr unfreundlich so wir ihr es wisst ähmm sind junge menschen immer manschmal unordentlich aber für unser vermieter ist es zu unordentlich ich würde mich freuen wenn ich eine antwort bekomme. MFG:nichtmitmir Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von nichtmitmir (18.05.2011 um 20:35 Uhr) |
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#2
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AW: Vermieter will dies und das
Hallo, direkt zu Ihren Fragen:
Darf der Vermieter unangemeldet vor meiner Tür stehen? Antwort: Ja, das darf er! Sie brauchen Ihn aber nicht hinein zu lassen! Siehe Thema Hausrecht: -> Hausrecht im Mietrecht Darf der Vermieter mir und meiner Frau vorschreiben die Wohnung aufräumen zu müssen? Antwort: Da die Wohnung immernoch sein Eigentum des Vermieters ist, hat er natürlich auch das Recht mal nach dem Rechten zu schauen. Solange Sie keine "Messis" sind oder überdurchschnittliche Unordnung herrscht (Müll türmt sich in der Wohnung, z.B.), hat der Vermieter keine Handhabe! Außerdem sollte es sich bei solchen Visiten nur um Gelegenheitsbesuche handeln, maximal 1 bis 2 mal im Jahr. Muss der Vermieter freundlich sein, obwohl die Wohnung nicht aufgeräumt ist? Diese Frage klingt seltsam. Ich verweise deshalb einm al auf die obigen Ausführungen. Muss Mieter oder Vermieter bei Schäden renovieren? Diese Frage ist viel zu allgemein formuliert. Generell gilt bei Schäden: Der Vermieter muss zahlen. Ausnahmen: Der Schaden wurde durch den Mieter selbst verursacht oder es handelt sich um eine Kleinreparatur. Hier hilft meist ein Blick in den Mietvertrag. Müssen sich im Haus Werkzeuge befinden, wie z.B. eine Schippe oder Streusand? Antwort: Auch diese Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn Sie auf die Räumpflicht von Schnee im Winter anspielen, ist die Frage, was im Mietvertrag vereinbart wurde und wer zur Räumung verpflichtet ist. Ob Sie einen Werkzeugkasten im Haus haben oder nicht bleibt am Ende Ihre perönliche Entscheidung! Des Weiteren bleibt unklar, in was für einem Mietobjekt Sie wohnen: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, etc. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Vermieter will dies und das
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#4
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AW: Vermieter will dies und das
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naja es stehen nur paar geschir die wir sowieso immer wieder brauchen im geschrimaschiene rein schmeissen und müll wird sowieso immer raus gebracht gerade im sommer auch wie im winter. und bodenmässig vorm härt wenn man kocht landen paar fett spritzer auf den boden und machen es immer sauber aber hintern härt kommen wir nicht ran weil wir auch pvc boden besitzen die der vormieter schon ausgelegt hatte aber nicht ordentlich und wollen nicht das es reißt beim hin und her zieherrei im bad fällt der putz ab weil der vormieter mit einer ganz normale wand farbe gemalert hatte obwohl dafür lack farben besser geeignet für bad ist aber man braucht nur kurz die wand berühren und schon fällt bisschen putz ab ich vermute das es gefuscht war die decke im wohnzimmer hat dellen bekommen obwohl wir immer lüften und durch gehend fenster offen haben auch im winter. im schlaffzimmer haben wir ein schimmel beim umräumen entdeckt obwohl auch immer gelüftet geworden ist wie gesagt wir haben fenster immer durchgehend offen. aber sollte der vermieter die schuld an uns geben wir sind haftpflich versichert Geändert von nichtmitmir (18.05.2011 um 21:27 Uhr) |
#5
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AW: Vermieter will dies und das
Zu Ihren Mängeln lesen Sie bitte dieses Thema:
Mängel im Mietrecht
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